Präsenz- und Online-Seminare

Seminar Arbeitsrecht

Grundlagenseminare für Betriebsräte

Betriebsräte kommen ohne Wissen im Arbeitsrecht nicht aus. Hier finden Sie unsere Arbeitsrecht Seminare im Überblick.

Betriebsräte werden neben ihren kollektiven Aufgaben im Rahmen des BetrVG regelmäßig auch mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen konfrontiert. Deshalb ist eine grundlegende Kenntnis der geltenden Vorschriften zum Schutz der Arbeitnehmer wichtig für Ihre praktische Arbeit. 

 

In unser Seminarreihe Grundlagen des Arbeitsrechts (Arbeitsrecht Seminar 1 bis 3) erfahren Sie alles notwendige, um für Ihre Kollegen ein kompetenter Ansprechpartner rund um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern oder dem Tarifrecht zu sein. Unsere erfahrenen Referenten geben Ihnen einen Überblick über die relevanten Informationen und führen Sie praxisorientiert durch die Themen.

Während Sie in dem Seminar Arbeitsrecht 1 (ARI) beispielsweise erfahren welche Rechte und Pflichten Arbeitnehmer und Arbeitgeber bei der Anbahnung, Dauer und Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben und welche sich bei Entlohnung, Arbeitszeit, Urlaub und Krankheit ergeben, liegt der Fokus im Seminar Arbeitsrecht 2 (ARII) auf der Beendigung von Arbeitsverhältnissen und den Mitwirkungsmöglichkeiten des Betriebsrats. Das letzte Seminar (AR III) vermittelt Ihnen vertiefte arbeitsrechtliche Kenntnisse. Da strittige Fragen oftmals vor dem Arbeitsgericht laden, bekommen Sie ebenfalls die Möglichkeit an einer Gerichtsverhandlung mit entsprechender Vor- und Nachbereitung teilzunehmen. 

Arbeitsrecht Seminar Teil 1 bis 3

Arbeitsrecht 1 - Arbeitsrecht für Betriebsräte

Arbeitsrecht Seminar – Teil 1

* bei Gremiumrabatt zzgl. MwSt. + Tagungspauschale

Arbeitsrecht 2

Arbeitsrecht Seminar – Teil 2

* bei Gremiumrabatt zzgl. MwSt. + Tagungspauschale

Arbeitsrecht 3

Arbeitsrecht Seminar – Teil 3

* bei Gremiumrabatt zzgl. MwSt. + Tagungspauschale

Weitere Informationen:

Schulungsanspruch

Die Schulungen zum Betriebsverfassungsrecht sollte jedes Betriebsratsmitglied des Gremiums besuchen. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden (Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94), da es sich um Grundlagenschulungen handelt, die für die Betriebsratsarbeit erforderlich sind. Der Anspruch ergibt sich aus dem  §37 Abs. 6 BetrVG. Weitere finden Sie beim Schulungsanspruch.

Kosten

Sämtliche Kosten für die Schulung übernimmt der Arbeitgeber unter Fortzahlung des Arbeitentgelts. Jedoch ist die Verhältnismäßigkeit der Kosten zu beachten und somit z. B. eine ortsnahe Schulung vorzuziehen. Sollte hier keine passende Schulung zur Verfügung stehen oder diese ausgebucht sein, ist es dem Betriebsrat allerdings nicht zuzumuten länger auf diese zu warten (LAG Hamm vom 17.10.2003 – 10 TaBV 83/03). 

Wie funktioniert die Schulungsteilnahme?

Zu den Schulungen können Sie sich auf den jeweiligen Angebotsseiten anmelden. Die Formulare für eine Anmeldung per Fax/Mail finden Sie hier.  Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

Um an der Schulung teilzunehmen muss der Betriebsrat in der Betriebsratssitzung einen Beschluss fassen, Betriebsratsmitglieder zu einer Schulung zu entsenden. Mehr Informationen zur Beschlussfassung finden Sie hier. Bei Fragen rufen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne persönlich!

Ich bin für Sie da!

Felicitas Lindberg

Felicitas Lindberg

Von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr

040  81 96 04 19
Felicitas.Lindberg@hanse-betriebsratsseminare.de

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