Kündigungsschutz Betriebsrat
Kündigungsschutz Betriebsrat Betriebsratsmitglieder haben einen besonderen Kündigungsschutz aus § 15 KSchG. Der Kündigungsschutz soll sicherstellen, dass Betriebsräte ihre Aufgaben wahrnehmen können ohne den Verlust ihres Arbeitsplatzes fürchten zu müssen, wenn es zu Auseinandersetzingen mit dem Arbeitgeber kommt. In der untenstehenden Grafik “Kündigungsschutz Betriebsrat” ist dargestellt über welchen Zeitraum der besondere Kündigungsschutz greift. Auch für den …