Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) für Betriebsräte

Fit für die Zukunft der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Mit der Einführung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) durch die EU sind Unternehmen ab 2024 verpflichtet, umfassende Berichte zu ökologischen, sozialen und Governance-Aspekten (ESG-Kriterien) zu erstellen. Dies bringt auch neue Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte mit sich, die über ihre bisherigen Aufgaben im betrieblichen Umweltschutz hinausgehen.

Die CSRD erweitert die Möglichkeiten zur Mitbestimmung erheblich. So werden Betriebsräte zukünftig bei der Erstellung von Nachhaltigkeitsberichten aktiv einbezogen und können in der entscheidenden Phase der Wesentlichkeitsanalyse wichtige Impulse setzen. Sie haben die Chance, sicherzustellen, dass soziale Faktoren wie Arbeitsbedingungen, faire Löhne und die Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben angemessen berücksichtigt werden. Außerdem ergeben sich neue Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von Softwarelösungen zur Datenerfassung sowie bei der Kontrolle und Überprüfung der Nachhaltigkeitsberichte.

CSRD für Betriesbräte

Fakten:

* zzgl. Hotelkosten und MwSt. bei Gremiumrabatt

Ihr Nutzen:

Zum Seminar

Inhalte

 CSRD

  • Grundlagen der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Was ist die CSRD?
  • Welche Unternehmen sind wann von der CSRD betroffen?

Aufbau und Inhalte ESRS

  • Wie wird die CSRD durch die ESRS umgesetzt?
  • Aufbau der Europäischen Berichtsstandards ESRS
  • Inhalte ESRS

Die doppelte Wesentlichkeitsanalyse

  • Wesentlichkeitsanalyse als zentrales Element der Nachhaltigkeitsberichterstattung
  • Anforderungen an ein Vorgehen nach CSRD/ESRS
  • Prinzip der doppelten Wesentlichkeit (Outside-in und Inside-out Perspektive)

Der Betriebsrat & CSRD

  • CSRD im Rahmen des betrieblichen Umweltschutzes
  • Aufgaben und Rechte des Betriebsrats im Hinblick auf die CSRD
  • Handlungsleitfaden zur Nachhaltigkeitsberichtserstattung
  • Probleme im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichtserstattung
  • Erste Schritte im eigenen Betrieb

Gremiumrabatt

Die Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Tagungspauschale sowie ggf. Hotelkosten (Übernachtung / Vollpension). Der Gremiumrabatt wird in der Rechnung automatisch abzogen. 

1.490 €

1. Teilnehmende

1.450 € 

2. Teilnehmende

1.390 €

3. Teilnehmende

1.200 €

4. Teilnehmende

Freistellung

Ihr Schulungsanspruch ergibt sich aus dem §37 Abs. 6 BetrVG. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schulungsanspruch.

Hotels

Unsere Seminare finden in ausgewählten Hotels in Hamburg statt. Die Seminarpreise verstehen sich ohne Nebenkosten (Reisekosten, Tagungspauschale, Übernachtung, Vollpension). Die Kosten für die Tagungspauschale finden Sie in den AGB. Die Buchung einer Tagespauschale ist notwendig. Diese beinhaltet unter anderem die Getränke im Seminarraum sowie das Mittagessen. Für die Übernahme der Hotelkosten lassen Sie sich das Formular “Hotelkostenübernahme” von Ihrem Arbeitgeber abzeichnen.

Referierende

Fachreferenten

Termine

Wählen Sie einfach Ihren Wunschtermin aus und melden Sie sich an.

Die Schulung bieten wir auch Inhouse an. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Ich bin für Sie da!

Felicitas Lindberg

Felicitas Lindberg

Von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr

040  81 96 04 19
Felicitas.Lindberg@hanse-betriebsratsseminare.de

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