Betriebsratswahlen - Schulungsangebot

Wir begleiten Sie bis zum Wahltag

Von der Schulung bis zum Wahltag stehen wir Ihnen für eine entspannte und erfolgreiche Wahl zur Seite.

Bei den Betriebsratswahlen 2026 müssen viele Vorschriften berücksichtigt und Formalitäten eingehalten werden. Wie Sie die Gründung eines Betriebsrats erfolgreich meistern, zeigen wir Ihnen praxisnah und in kleinen Gruppen in unseren Schulungen zur Betriebsratswahl. Und nicht nur das: Wir begleiten Sie über die Schulung hinweg bis zum Tag der Wahl, sodass Sie alle auftauchenden Fragen beantwortet bekommen. Veränderungen durch das Betriebsratsmodernisierungsgesetz und Berücksichtigung der aktuellen Pandemiebedingungen inklusive!

Betriebsratswahlen - Schulungen im Überblick:

Betriebsratswahl: Vereinfachtes Wahlverfahren

Das vereinfachte Wahlverfahren

Mit der Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes hat der Gesetzgeber das vereinfachte Wahl-verfahren für Kleinbetriebe bis zu 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen* eingeführt. In Betrieben mit 101 – 200 Arbeitnehmern kann der Wahlvorstand die Anwendung des vereinfachten Wahlverfahrens mit dem Arbeitgeber vereinbaren (§ 14 a Abs. 5 BetrVG).

Betriebsratswahl: Normales Wahlverfahren

Das normale Wahlverfahren

Diese Schulung ist für das regelmäßige Wahlverfahren in Betrieben mit über 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern*innen*, außerdem für Betriebe mit 101 – 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern, wenn es zwischen Wahlvorstand und Arbeitgeber keine Vereinbarung über das vereinfachte Wahlverfahren gibt.

Inhouse

Inhouse Schulungen

Schulungen nach ihrem Wunsch – individueller geht es nicht! 

 

Bei Inhouse Seminaren wählen Sie Inhalte, Ort und Dauer aus – so lernen Sie nur die Dinge, die für Sie wichtig sind, überflüssiges und zeitraubendes entfällt.

Häufig gestellte Fragen

Welches Wahlverfahren das richtige für Ihren Betrieb ist, hängt von der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb ab.

In Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern findet zwangsweise das vereinfachte (einstufige oder zweistufige) Wahlverfahren statt. In Betrieben mit 101 bis 200 Arbeitnehmern findet das sogenannte normale/reguläre Wahlverfahren statt, esseidenn es gibt eine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber darüber das vereinfachte Wahlverfahren durchzuführen. In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern muss das normale Wahlverfahren durchgeführt werden.

Schulungen, in denen das Wahlverfahren gelehrt wird (z. B. zum vereinfachten oder regulären Wahlverfahren), gelten als erforderliche Schulunge. Das bedeutet,  dass Wahlvorstände nach § 20 Abs. 3 BetrVG und Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf eine solche Schulung haben und die Teilnahme an der Schulung nicht weiter begründen müssen. Für die Schulungsteilnahme muss ein Beschluss gefasst werden und dieser dem Arbeitgeber vorgelegt werden. Sämtliche Kosten für die Schulung übernimmt der Arbeitgeber und Fortzahlung des Arbeitentgelts.

Zu den Schulungen zur Betriebsratswahl können Sie sich auf den jeweiligen Angebotsseiten anmelden. Alle wichtigen Formulare für eine Anmeldung per Fax/Mail finden Sie hier.  Gerne können Sie uns auch telefonisch kontaktieren.

Mehr Informationen finden Sie auf unserem Blog.