BetrVG

§ 37 BetrVG

§ 37 BetrVG Der § 37 BetrVG ist für Betriebsräte sehr wichtig, da er u.a. die Freistellung, den Schulungsanspruch und den Schutz vor Benachteiligung regelt. Der Paragraf 37 BetrVG in aller Kürze: das Betriebsratsamt ist ein Ehrenamt und wird nicht vergütet Betriebsratsarbeit findet während der Arbeitszeit statt Mehrarbeit durch Betriebsratstätigkeit wird durch Freizeitausgleich oder Auszahlung …

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§ 5 BetrVG

§ 5 BetrVG In § 5 BetrVG wird beschrieben wer als Arbeitnehmer*in im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes anzusehen ist. Von der Anzahl der Arbeitnehmer im Betrieb ist abhängig, aus wie vielen Mitgliedern der zu wählende Betriebsrat bestehen wird (siehe § 9 S. 1 BetrVG) und wer wahlberechtigt (siehe § 7 BetrVG) ist. Entsprechend ist es für …

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§ 80 BetrVG

§ 80 BetrVG – Allgemeine Aufgaben Der § 80 BetrVG ist für Betriesbräte besonders wichtig, da hier die Aufgaben des Betriebsrats definiert werden. Damit Betriebsräte ihren Aufgaben nachgehen und diese verantwortungsvoll erfüllen können, brauchen sie Informationen vom Arbeitgeber. Alle erforderlichen Informationen muss der Arbeitgeber den Betriebsräten rechtzeitig und umfassend zur Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung …

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111 BetrVG

§ 111 BetrVG Unternehmerische Change-Prozesse sind der beständige Versuch sich den aktuellen Veränderungen des „Marktes“ anzupassen. Durch diese kommen Betriebsränderungen zustande. Der § 111 BetrVG beschreibt die Rechtsgrundlage für Betriebsänderungen. Für Betriesbräte sind sie ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit, da sie bei einer Betriebsänderung mit dem Arbeitgeber Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln müssen. Ob eine Änderung …

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§ 25 BetrVG

§ 25 BetrVG Der § 25 BetrVG  thematisiert die Ersatzmitglieder des Betriebsrats. Sind Betriebsräte verhindert oder scheiden sogar ganz aus dem Betriebsrat aus, ist es wichtig, dass die Ersatzmitglieder nachrücken. Bei verhinderten Betriebsratsmitgliedern sichern die Ersatzmitglieder die Beschlussfähigkeit des Betriebsrats. Denn nur, wenn mindestens die Hälfte der Betriebsratsmitglieder an der Beschlussfassung teilnimmt, ist der Betriebsrat …

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§ 77 BetrVG

§ 77 BetrVG In aller Regel mündet die Arbeit des Betriebsrates in einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, wie in Zukunft zu verfahren ist. Diese Vereinbarung ist eine sogenannte Betriebsvereinbarung. Was Betriebsräte zu Betriebsvereinbarungen wissen müssen, regelt der § 77 BetrVG. Mehr Informationen zum Inhalt und Aufbau von Betriebsvereinbarungen sowie ein Leitfaden finden Sie in unserem …

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Paragraf 102 BetrVG

Paragraf 102 BetrVG Möchte ein Arbeitnehmer beziehungsweise ein Arbeitgeber ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, so kann er dies auf dem Wege der Kündigung tun. Die Mehrzahl der Arbeitsverhältnisse wird durch eine Kündigung beendet. Während der Arbeitnehmer in der Regel nur vertragliche Fristen und Regelungen einzuhalten hat, unterliegt der Arbeitgeber weitaus strengeren Auflagen. Betriebsräte haben bei Kündigungen …

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§ 99 BetrVG

Paragraph 99 BetrVG Die Mitwirkungs- und Beteiligungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG berühren den Kernbereich betrieblicher Interessenvertretung zwischen individuellen und kollektiven Rechten. Dies ist ein sensibler und konfliktträchtiger Bereich für Betriebsratshandeln, weil sich das individuelle Recht nicht immer mit den kollektiv zu schützenden Interessen deckt. Arbeitgeber müssen Betriebsräte vor jeder Einstellung, Versetzung oder …

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