Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit im Betrieb

Vom Auskunftsanspruch zum transparenten Entgeltsystem – Rechte nutzen, Strukturen prüfen, faire Regeln gestalten

Über Entgelttransparenz wird häufig gesprochen, als gehe es lediglich um einzelne Auskunftsanträge. Tatsächlich reicht das Thema wesentlich weiter: Sobald ein Arbeitgeber erklären muss, nach welchen Kriterien Beschäftigte eingruppiert werden, wie Gehälter entstehen, wer sich mit wem vergleichen lässt und wodurch Entgeltunterschiede gerechtfertigt werden, steht die gesamte betriebliche Vergütungspraxis auf dem Prüfstand.

Besonders groß ist die Herausforderung in Betrieben ohne nachvollziehbares Entgeltsystem. Individuell ausgehandelte Gehälter, historisch gewachsene Zulagen, uneinheitliche Einstiegsgehälter und nicht dokumentierte Gehaltsentscheidungen lassen sich kaum transparent erklären. Das Entgelttransparenzrecht schreibt zwar nicht schlicht ein bestimmtes Vergütungsmodell vor. Es erzeugt aber erheblichen praktischen und rechtlichen Druck, Tätigkeiten systematisch zu bewerten, Vergleichskategorien festzulegen und objektive, geschlechtsneutrale Entgeltkriterien einzuführen. Aus einem Auskunftsverfahren kann deshalb schnell ein umfassendes Projekt zur Entwicklung oder Erneuerung des betrieblichen Entgeltsystems werden.

Zusätzliche Bedeutung erhält das Thema durch die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie erweitert die Transparenzanforderungen, stärkt die Rechtsdurchsetzung und verlangt von den Unternehmen belastbare Daten, nachvollziehbare Beschäftigtenkategorien sowie wirksame Verfahren zur Beseitigung ungerechtfertigter Entgeltunterschiede.

Für Unternehmen, die Bundesaufträge ausführen, kommt ein weiterer Faktor hinzu: Das seit dem 1. Mai 2026 geltende Bundestariftreuegesetz macht bei der Ausführung erfasster Aufträge tarifliche Arbeitsbedingungen relevant. Eine Tarifbindung wird dadurch nicht automatisch begründet. Das Gesetz verstärkt aber den Druck, Entgelte tariflich anschlussfähig, vergleichbar und dokumentierbar zu gestalten. Informationen der Bundesregierung zum Bundestariftreuegesetz

Für Betriebsräte liegt darin eine große Chance. Sie können das Thema über den einzelnen Auskunftsanspruch hinaus nutzen, um Stellenbewertung, Entgeltgruppen, Gehaltsbänder, Entwicklungsstufen, Zulagen, Boni und Korrekturverfahren mitzugestalten. Das Seminar verbindet deshalb die rechtlichen Grundlagen mit der strategischen Frage: Wie wird aus gesetzlichem Regelungsdruck ein betriebliches Projekt für gerechte und nachvollziehbare Bezahlung?

Datenschutz Seminar für Betriebsräte

Fakten:

* zzgl. Hotelkosten und MwSt. bei Gremiumrabatt

Ihr Nutzen:

Zum Seminar

Seminarinhalte

  • Entgelttransparenz im größeren rechtlichen Zusammenhang
    • EntgTranspG, AGG, Art. 157 AEUV und EU-Entgelttransparenzrichtlinie
    • Bundestariftreuegesetz, Tarifbindung und betrieblicher Regelungsdruck
  • Gleiche und gleichwertige Arbeit richtig bestimmen
    • Anforderungen, Verantwortung, Belastung und Arbeitsbedingungen
    • Vergleichstätigkeiten, Beschäftigtenkategorien und Stellenbewertung
  • Der individuelle Auskunftsanspruch
    • Voraussetzungen, Zuständigkeiten, Fristen und Entgeltbestandteile
    • Auskunftsanträge bearbeiten und Arbeitgeberauskünfte überprüfen
  • Vom ungeordneten Gehaltsgefüge zum Entgeltsystem
    • Bestandsaufnahme, Tätigkeitsarchitektur, Entgeltgruppen und Gehaltsbänder
    • Einstiegsgehälter, Entwicklungsstufen, Zulagen und individuelle Vereinbarungen
  • Rechte und Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats
    • Überwachung, Information und Einsicht in Entgeltlisten
    • Mitbestimmung bei Entlohnungsgrundsätzen und leistungsbezogener Vergütung
  • Entgeltdaten verstehen und Auffälligkeiten prüfen
    • Vollzeitäquivalente, Median, Mittelwert, Entgeltbestandteile und Datenqualität
    • Vom statistischen Unterschied über die Rechtfertigung bis zur Abhilfe
  • Die neue Rechtslage vorbereiten
    • Erweiterte Auskunfts- und Berichtspflichten sowie die 5-%-Schwelle
    • Gemeinsame Entgeltbewertung, Beweislast und Sanktionen
  • Betriebsvereinbarung und betriebliche Strategie
    • Regelungsinhalte, Tarifvorbehalt und Grenzen der Mitbestimmung
    • Verhandlungsstrategie, Konfliktlösung und nachhaltige Wirksamkeitskontrolle
  • Konkreter Transfer in den eigenen Betrieb
    • Ausgangslage und Handlungsbedarf systematisch bestimmen
    • Einen betrieblichen Umsetzungsplan für die ersten 90 Tage entwickeln

Das nehmen Sie konkret mit

Das Seminar ist als Arbeitsseminar angelegt. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer erhalten nicht nur rechtliche Informationen, sondern unmittelbar einsetzbare Instrumente:

  • Muster eines Auskunftsverlangens für Beschäftigte,
  • Entscheidungsbaum zum Auskunftsanspruch,
  • Prüfliste für Arbeitgeberauskünfte,
  • Musterbeschluss und Datenanforderung des Betriebsrats,
  • Checkliste zur Bestimmung gleicher und gleichwertiger Arbeit,
  • Arbeitshilfen zur Auswertung von Entgeltdaten,
  • Rechtsprechungskarten zu wichtigen Entscheidungen,
  • Muster-Betriebsvereinbarung „Entgelttransparenz und Entgeltgleichheit“,
  • Verhandlungscheck für den Betriebsrat,
  • betrieblichen 90-Tage-Umsetzungsplan,
  • Seminarbuch mit ergänzenden Anlagen und Arbeitshilfen.

Im Seminar wird mit betrieblichen Fallbeispielen, kurzen Rechtsinputs, Checklisten, Berechnungsbeispielen und einer Muster-Betriebsvereinbarung gearbeitet. Die Teilnehmenden übertragen die Ergebnisse fortlaufend auf die Situation im eigenen Betrieb.

Zielgruppe

Das Seminar richtet sich insbesondere an:

  • Betriebsratsvorsitzende und stellvertretende Vorsitzende,
  • Mitglieder von Betriebsrats-, Personal- und Entgeltausschüssen,
  • Betriebsratsmitglieder, die Auskunftsverlangen bearbeiten,
  • Betriebsräte in tariflosen Betrieben,
  • Betriebsräte vor der Einführung oder Überarbeitung eines Entgeltsystems,
  • Interessenvertretungen in Unternehmen, die Bundesaufträge ausführen oder sich daran beteiligen wollen.

Besondere Vorkenntnisse im Entgelttransparenzrecht sind nicht erforderlich. Grundkenntnisse des Betriebsverfassungsrechts sind hilfreich.

Arbeitsunterlagen

Seminarbuch, Muster-Betriebsvereinbarung und sämtliche Seminararbeitshilfen

Gremiumrabatt

Die Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und der Tagungspauschale sowie ggf. Hotelkosten (Übernachtung / Vollpension). Der Gremiumrabatt wird in der Rechnung automatisch abzogen. 

1.490 €

1. Teilnehmende

1.440 € 

2. Teilnehmende

1.390 €

3. Teilnehmende

1.340 €

4. Teilnehmende

Freistellung

Alle Seminare und Webinare sind Veranstaltungen nach § 37 Abs. 6 BetrVG, § 41 Abs. 1 LPersVG, § 54 Abs. 1 BPersVG, § 19 Abs. 3 MVG, § 16 Abs. 1 MAVO und § 179 Abs. 4 SGB IX, deren Kosten vom Arbeitgeber übernommen werden müssen.

Hotels

Unsere Seminare finden in ausgewählten Hotels in Hamburg statt. Die Seminarpreise verstehen sich ohne Nebenkosten (Reisekosten, Tagungspauschale, Übernachtung, Vollpension). Die Kosten für die Tagungspauschale finden Sie in den AGB. Die Buchung einer Tagespauschale ist notwendig. Diese beinhaltet unter anderem die Getränke im Seminarraum sowie das Mittagessen. Für die Übernahme der Hotelkosten lassen Sie sich das Formular “Hotelkostenübernahme” von Ihrem Arbeitgeber abzeichnen.

Referierende

Klaus Schomacker

Termine

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Die Schulung bieten wir auch als Inhouse-Schulung an. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!

Ich bin für Sie da!

Felicitas Lindberg

Felicitas Lindberg

Von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr

040  81 96 04 19
Felicitas.Lindberg@hanse-betriebsratsseminare.de

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