Grundlagenseminar Betriebsrat

Basiswissen für jedes Betriebsratsmitglied!

Grundlagenseminare sind die perfekte Basis für Betriebsratsarbeit und eignen sich perfekt zum Start ins Amt. Als erforderliche Schulungen sollte jedes BR-Mitglied sie besucht haben.

Zu den Grundlagenseminaren für den Betriebsrat gehören Seminare zu den Themen Betriebsverfassungsgesetz, Arbeitsrecht und Arbeitsschutz. Sie bilden die Basis für eine erfolgreiche Betriebsratsarbeit und gelten deshalb als erforderlich. Das Bundesarbeitsgericht sieht es sogar als verpflichtet an, Grundlagenseminare zu besuchen (Bundesarbeitsgericht, 21.04.1983 – 6 ABR 70/82).  

Grundlagenseminar Betriebsrat

Hier finden Sie eine Übersicht über alle erforderlichen Grundlagenseminare für Betriebsräte.

Betriebsverfassungsgesetz:

Präsenz- oder Online Seminar

Betriebsverfassungsgesetz – Teil I (BR 1)

Entspannt und kompetent ins Ehrenamt starten! 

Präsenz- oder Online Seminar

Betriebsverfassungsgesetz – Teil II (BR 2)

Arbeitsplätze sichern –  Einstellung, Kündigung & Co.

Präsenz- oder Online Seminar

Betriebsverfassungsgesetz – Teil III (BR 3)

Mitbestimmung nutzen & Arbeitsbedingungen verbessern!

Arbeitsrecht:

Präsenz- oder Online Seminar

Arbeitsrecht – Teil I (AR 1)

Arbeitsrechtliche Grundlagen erlernen

Präsenz- oder Online Seminar

Arbeitsrecht – Teil II (AR 2)

Handlungsmöglichkeiten bei Kündigung kenenn!

Präsenz- oder Online Seminar

Arbeitsrecht – Teil III (AR 3)

Wichtige Bereiche vertiefen und Wissen abrunden

Arbeitsschutz:

Präsenz- oder Online Seminar

Arbeitsschutz – Teil I (AS 1)

Der optimale Start für einen gesünderern Betrieb

Präsenz- oder Online Seminar

Arbeitsschutz – Teil II (AS 2)

Gerfährdungen erkennen und vermindern

Präsenz- oder Online Seminar

Arbeitsschutz – Teil III (AS 3)

Betriebliches Eingliederungsmanagement für erkrankte Kollegen

Neu im Betriebsrat?

Mehr Informationen für neue Betriebsräte finden Sie hier!

Häufige Fragen:

Ein Grundlagenseminar für den Betriebsrat gilt immer als erforderliche Schulung. Das bedeutet,  dass Betriebsräte nach § 37 Abs. 6 BetrVG einen Anspruch auf den Besuch der Schulungen haben und diesen auch nicht weiter begründen müssen (Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94). Für den Schulungsbesuch muss der Betriebsrat einen Beschluss fassen und diesen dem Arbeitgeber vorlegen. Die Kosten für die Schulung (inkl. Anreise, Übernachtung & Co.) übernimmt dann der Arbeitgeber in voller Höhe. Das Arbeitsentgelt wird außerdem während der Schulung weiter gezahlt.

Ein Seminar ist generell und immer dann erforderlich, wenn für den Betriebsrat Aufgaben anstehen und seine Mitglieder nicht oder nicht ausreichend über die Kenntnisse und Fertigkeiten für die sachgerechte Wahrnehmung dieser Aufgaben verfügen. Es ist nicht vorgesehen, dass sich Betriebsräte dieses Wissen selbst anlesen müssen, dafür können bzw. sollten sie Seminare wie z. B. ein Grundlagenseminar besuchen. Zusätzlich profitieren Betriebsräte auf den Seminaren vom Erfahrungsaustausch!

Der Schulungsbesuch muss das „geistige Rüstzeug“ zur Erledigung der anstehenden Aufgaben und Probleme vermitteln. 

Alle Grundlagenseminare sollte jedes Betriebsratsmitglied innerhalb seiner Amtszeit (4 Jahre) besucht haben. Wir empfehlen jedem Betriebsratsmitglied als erstes die Schulung “BR 1” zu besuchen. Danach ist es sinnvoll, dass die Betriebsratsmitglieder unterschiedliche Seminare besuchen, um möglichst schnell einen Überblick über wichtige Kenntnisse zu gewinnen. So könnten einige Betriebsratsmitglieder z. B. im Anschluss das Seminar “Arbeitsrecht: Teil 1” und andere “Arbeitsschutz: Teil 1” besuchen. Planen Sie für jedes Betriebsratsmitglied ca. 3 Grundlagenseminare pro Jahr.

Um sich bei unseren Seminaren bzw. Grundlagenseminaren anzumelden, können Sie sofort und unverbindlich einen Platz per Telefon, Fax oder E-Mail reservieren. Alternativ können Sie unsere Online Anmeldeformulare auf den entsprechenden Seminarseiten nutzen. Wählen Sie einfach Ihren Wunschtermin aus und melden Sie sich an. 

Im Vorwege muss Ihr Betriebsrat noch einen Beschluss über die Teilnahme an der Schulung fassen. Hier finden Sie mehr zur Beschlussfassung – wenn Sie Fragen haben, rufen Sie gerne an, wir unterstützen Sie!

Ja der Schulungsanspruch gilt unabhängig vom Schulungsformat! Sie können sich also aussuchen, ob Sie ein Seminar oder ein Webinar bevorzugen oder den ganzen Betriebsrat mit einer Inhouse Schulung schulen lassen möchten.

Haben Sie Fragen zu den Grundlagenseminaren für den Betriebsrat? 

 

Ich bin für Sie da!

Felicitas Lindberg

Felicitas Lindberg

Von Montag bis Freitag 09:00 – 17:00 Uhr

040  81 96 04 19
Felicitas.Lindberg@hanse-betriebsratsseminare.de