Neu im Betriebsrat

Starthilfe nutzen und durchstarten


Mit solidem Grundlagenwissen entspannt und erfolgreich in das Betriebsratsamt starten.

Sie sind neu im Betriebsrat? Dann ist es vollkommen normal, dass Sie viele Fragen haben. Schließlich gibt es keine Vorbereitungen auf das Amt. Mit dem Betriebsratsamt kommen ein neues Aufgabenfeld und eine Vielfalt an Anforderungen auf die Betriebsratsmitglieder zu. Es ist gut, sich dieser Verantwortung bewusst zu sein. Gleichzeitig gibt es einen guten Grund, um aufzuatmen:

 

Alles, was Betriebsräte können müssen, um ihr Amt erfolgreich auszuüben, lernen sie nach Amtseintritt. Betriebsratsmitglieder haben ein Recht auf die Teilnahme an Schulungen, die sie für die Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen.

Diese Seminare machen Sie fit für die BR-Arbeit:

BR 1 Seminar

Betriebsverfassungsgesetz:
Teil I

Einstiegsseminar für alle Betriebsräte

BR 2 Seminar

Betriebsverfassungsgesetz:
Teil II

Rechte des Betriebsrats bei personellen Einzelmaßnahmen 

Seminar Schriftführer Betriebsrat

Protokollführung im Betriebsrat

Schriftführer im Betriebsrat werden und Protokolle korrekt verfassen

Neu im BR

 

Kompetent ins Amt starten und Überblick verschaffen

Wichtiges Wissen für neue Betriebsräte

1. Der erste Schritt: Die konstituierende Sitzung

Mit der Wahl des Betriebsratsvorsitzenden und seinem Stellvertreter beginnt der Betriebsrat offiziell zu existieren. Beide Positionen werden in der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates – also der ersten Zusammenkunft der neu gewählten Betriebsräte - gewählt. Lernen Sie, was Betriebsräte für die Sitzung wissen sollten - inkl. Beispielprotokoll.

2. Ohne Beschlüsse keine BR-Arbeit!

Die Beschlussfassung ist ein wesentlicher Bestandteil der Betriebsratsarbeit, da die Beschlüsse die Entscheidungen widerspiegeln, die der Betriebsrat trifft. Und Entscheidungen müssen Betriebsräte häufig treffen. Leider kann bei der Beschlussfassung viel schief gehen. Wie Sie gültige Beschlüsse treffen, erfahren Sie hier.

3. Das Betriebsratsbüro

Das Betriebsratsbüro Damit es nun endlich losgehen, der Betriebsrat mit seiner Arbeit beginnen und die erste ordentliche Betriebsratssitzung durchgeführt werden kann, wird zuallererst ein Ort benötigt, an dem gearbeitet werden kann: ein Büro. Wann Ihnen ein Büro zusteht, welche Anforderungen das Büro erfüllen muss und wie es ausgestattet sein sollte, erfahren Sie hier.

4. Freistellung: Wann wird Betriebsratsarbeit erledigt?

Mit der Betriebsratstätigkeit kommen viele neue Aufgaben auf die neugewählten Gremiumsmitglieder zu. Doch wann sollen diese erledigt werden? Wie viel Betriebsratsarbeit darf ich machen? Die Antwort auf diese Fragen verbirgt sich in § 37 Abs. 2 BetrVG, den wir uns in diesem Artikel genauer ansehen.

5. Betriebsratssitzungen abhalten

Bei den Betriebsratssitzungen werden alle Themen der Betriebsratsarbeit besprochen und die Beschlüsse gefasst. Wichtig ist, dass die Einladung zur Betriebsratssitzung inkl. der Übermittlung der Tagesordnung sowie das Nachladen bei Verhinderung einzelner Betriebsratsmitglieder ordnungsgemäß abläuft. Wie Ihnen das gelingt, erfahren Sie hier.

6. Geschäftsordnung beschließen

Betriebsräte sollten eine Geschäftsordnung beschließen, um ihre Arbeit zu strukturieren und interne Abläufe festzulegen. Außerdem können sie nur mit einer Geschäftsordnung digitale Betriebsratssitzungen per Video- oder Telefonkonferenz durchführen. Wie eine Geschäftsordnung aussehen könnte und welche Punkte sie umfasst, erfahren Sie hier.

7. Betriebsversammlungen sind Pflicht

Neugewählte Betriebsräte scheuen sich häufig vor ihrer ersten Betriebsversammlung, da sie häufig erst einmal etwas schaffen möchten bevor sie die Versammlung einberufen. Doch gerade als frisch gewähltes Gremium ist dieser persönliche Kontakt wichtig. Stellen Sie sich bei der Belegschaft vor und bauen Sie Vertrauen sowie Akzeptanz für die Betriebsratsarbeit auf.

8. Alles muss protokolliert werden

Die Erstellung von Sitzungsniederschriften gehört zum Alltag von Interessenvertretern. Umso wichtiger ist es, dass die Protokolle korrekt verfasst werden, um ihre Rechtssicherheit zu gewährleisten. Wie Sie Protokolle bzw. Sitzungsniederschriften erstellen, welche Inhalte sie umfassen, wer die Protokolle einsehen darf und Muster für die Praxis, finden Sie hier.

9. Stellen Sie sich vor!

Für einen gelungen Start sollte der Betriebsrat sich nach der Wahl direkt bei der Belegschaft vorstellen und den ersten Schritt für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit legen. Nur, wenn Ihre Kollegen und Kolleginnen die Betriebsratsarbeit akzeptieren und Ihnen Vertrauen werden Sie als Betriebsrat die Möglichkeit bekommen, sich für die Interessen der Belegschaft einzusetzen.

10. Ihre Aufgaben, Rechte und Pflichten

Betriebsräte sind dafür da sich für die Interessen der Arbeitnehmer einzusetzen (also die kollektiven Interessen der Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber). Damit ihm das gelingen kann sind im Betriebsverfassungsgesetz eine Vielzahl von Rechten definiert, die dem Betriebsrat erlauben von den Entscheidungen des Unternehmens bzw. des Arbeitgebers rechtzeitig zu erfahren, miteinbezogen zu werden oder diese gar zu blockieren. Die Aufgaben, Rechte und Pflichten finden Sie hier.

Service

Betriebsräte haben die Pflicht sich fortzubilden! Deshalb gibt es einen gesetzlichen Schulungsanspruch nach § 37 Abs. 6 BetrVG der unsere Angebote abdeckt.  Die Kosten für die Betriebsratsschulungen werden zu 100 % vom Arbeitgeber übernommen. 

Gerne beraten wir Sie kostenlos zur Regelung der Kostenübernahme mit dem Arbeitgeber.

Fragen zu einem sinnvollen Schulungsplan für Ihr Gremium?

Ich bin für Sie da!