Schulungsanspruch
JAV: Jugend- und Auszubildendenvertretung
Jedes Mitglied der Jugend- und Auszubildendenvertretung hat einen gesetzlich verankerten Schulungsanspruch. Nach § 37 Abs. 6 BetrVG i. V. m. § 65 Abs. 1 BetrVG müssen auch JAV Mitglieder Schulungen besuchen, die für ihr Amt erforderlich sind.
„Erfoderlich“ bedeutet, dass das JAV Mitglied das Wissen, das in der Schulung vermittelt wird, noch nicht haben darf und, dass es dieses Wissen für seine Arbeit in der JAV braucht. Die Grundlagenseminare der JAV sind für jedes JAV Mitglied erforderlich, sodass ihr euch hier um diesen Punkt keine Sorgen machen müsst.
Wichtig ist, dass die JAV keine Beschlüsse fassen kann, die unmittelbar dem Arbeitgeber gegenüber wirksam sind. Das bedeutet, dass es der Betriebsrat die Teilnahme der JAV Mitglieder an einem Seminar beschließen muss. Er setzt den Punkt auf seine Tagesordnung und stimmt in der Betriebsratssitzung darüber ab. Bei dem Beschluss darf die JAV mitbestimmen (§ 67 Abs. 2 BetrVG).
Praxistipps:
- Grundlagenseminare sind für jedes JAV Mitglied erforderlich
- Behandeln Schulungen unterschiedliche Inhalte die ihr für eure Arbeit braucht, dürft ihr mehrere Schulungen besuchen
- Als JAV-Mitglieder verfügt ihr über geringere Erfahrung im Betrieb und habt einen erhöhten Schulungs- und Bildungsbedarf
- Um "sach- und fachgerecht" zu arbeiten reicht ein Selbststudium oder die Hilfe von anderen JAV Mitgliedern in der Regel nicht aus
- Auch Spezialseminare, wie Kommunikation oder Verhandlungsführung, können für die JAV erforderlich sein
Freistellung
Während der Schulungen werdet ihr von der Arbeit freigestellt.
Kostenübernahme
Die Kosten, die für die Teilnahme an erforderlichen Schulungen entstehen, werden gemäß § 40 in Verbindung mit § 65 Abs. 1 BetrVG vom Arbeitgeber getragen. Dies umfasst insbesondere die Fortzahlung der Ausbildungsvergütung oder des Arbeitslohns während der Schulungsdauer. Zusätzlich übernimmt der Arbeitgeber grundsätzlich alle weiteren Kosten, die im Zusammenhang mit der Schulung stehen, wie Seminargebühren, Verpflegung, Unterkunft und Reisekosten. Es entstehen für euch keine privaten Auslagen oder Kosten.


















