Einführung in das Betriebsverfassungsgesetz - Teil 3
Beteiligung, Mitwirkung und Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten
Das BR 3 Seminar befasst sich mit den sozialen Angelegenheiten im Betrieb. Hier werden insbesondere die bedeutendsten und weitreichendsten betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats erfasst und geschult.
Sie lernen ob, wann und wie ein betriebsrätliches Mitbestimmungsrecht besteht und wie Sie die sozialen Angelegenheiten des Betriebes sowie der Belegschaft aktiv mitgestalten können. Eine arbeitgeberliche Maßnahme in einer sozialen Angelegenheit ist ohne vorherige betriebsrätliche Zustimmung rechtlich nicht zulässig und wirksam!
Darüber hinaus lernen Sie, welche Möglichkeiten bestehen, um mit dem Arbeitgeber durch Verhandlung und Abschluss einer freiwilligen oder erzwingbaren Betriebsvereinbarung die sozialen Angelegenheiten auf eine transparente, belastbare und verbindliche Rechtsgrundlage zu stellen und die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Um einen echten Mehrwert für Ihren betrieblichen Alltag zu schaffen, setzen wir auf Kleingruppenarbeit, in denen eine Reihe von praxisnahen Fallbeispielen erarbeitet wird.
Info:
Zu jedem Termin bieten wir ein Follow-Up Webinartermin an ( 1,5 Std.) , um den Praxistransfer zu gewährleisten.

Fakten:
- 4 Tage + Online-Folgetermin
- Max. 15 Teilnehmende
- als Seminar, Webinar & Inhouse
- ab 1.340 €*
* bei Gremiumrabatt zzgl. Hotelkosten und MwSt.
Ihr Nutzen:
- Arbeitsbedingungen verbessern
- Betriebsvereinbarungen gestalten
- Hilfreiche Tipps für individuelle Fragen
Zum Seminar
Inhalte BR 3 Seminar
- Mitbestimmung in sozialen Angelegenheiten
- Beteiligung des Betriebsrats = Wirksamkeitsvoraussetzung für das Handeln des Arbeitgebers
- Beteiligung als Initiativrecht
- Vorrang gesetzlicher und tariflicher Regelungen
- Beteiligung im Einzelfall und in Eil- und Notfällen
- Freiwillige soziale Leistungen des Arbeitgebers
- Gegenstände der Mitbestimmung (vgl. § 87 Abs. 1 Nr. 1 – 13), z. B.:
- Fragen der Ordnung des Betriebs, Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit, Vorübergehende Verkürzung/Verlängerung der betriebsüblichen Arbeitszeit, Aufstellung allg. Urlaubsgrundsätze, Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen und Fragen der betrieblichen Lohngestaltung u. a. m.
- Betriebliche Handlungsmöglichkeiten
- Erzwingbare Betriebsvereinbarung
- Freiwillige Betriebsvereinbarung
- Regelungsabrede
- Sonstige Handlungsmöglichkeiten
- Durchsetzung der Beteiligungsrechte des Betriebsrats
- Einigungsstellenverfahren: Voraussetzungen, Beschluss und Verfahrensablauf
- Arbeitsgerichtliches Beschlussverfahren: Einleitung, Beschluss und Verhandlung
- Ordnungswidrigkeiten-/Strafverfahren
- Hinzuziehung von Sachverständigen, Beratern und betriebsinternen Auskunftspersonen
- Möglichkeiten und Grenzen von Betriebsvereinbarungen
- Der Abschluss von Betriebsvereinbarungen: Zustandekommen und Formvorschriften
- Freiwillige und erzwingbare Betriebsvereinbarungen
- Inhalte von Betriebsvereinbarungen
- Verhandlungen führen mit dem Arbeitgeber
Gremiumrabatt für die Schulung zum Betriebsverfassungsrecht
Die Preise sind zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und bei Seminaren/Inhouse Schulungen zzgl. der Tagungspauschale sowie ggf. Hotelkosten (Übernachtung / Vollpension). Der Gremiumrabatt wird in der Rechnung automatisch abzogen. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie die Anmeldebestätigung. Mit der Anmeldung werden wir beauftragt, die Seminarkosten mit dem Arbeitgeber abzurechnen.
1.490 €
1. Teilnehmende
1.440 €
2. Teilnehmende
1.390 €
3. Teilnehmende
1.340 €
4. Teilnehmende
Freistellung
Grundlagenschulungen, wie das BRIII, sollte jedes Betriebsratsmitglied des Gremiums besuchen. Die Erforderlichkeit muss gegenüber dem Arbeitgeber nicht näher dargelegt oder begründet werden (Bundesarbeitsgericht vom 19.07.1995 – 7 ABR 49/94).
Ihr Schulungsanspruch ergibt sich aus dem §37 Abs. 6 BetrVG. Hier finden Sie weitere Informationen zum Schulungsanspruch.
Hotels
Unsere Seminare finden in ausgewählten Hotels, wie dem relexa hotel Bellevue Hamburg, statt. Die Seminarpreise verstehen sich ohne Nebenkosten (Reisekosten, Tagungspauschale, Übernachtung, Vollpension). Die Kosten für die Tagungspauschale finden Sie in den AGB. Die Buchung einer Tagespauschale ist notwendig. Diese beinhaltet unter anderem die Getränke im Seminarraum sowie das Mittagessen. Für die Übernahme der Hotelkosten lassen Sie sich das Formular “Hotelkostenübernahme” von Ihrem Arbeitgeber abzeichnen.
Referierende
Fachreferenten
Ablauf BR 3 Seminar
Der Ablauf kann je nach Schulungsart (Seminar, Webinar oder Inhouse Schulung) und je nach Referent leicht abweichen. Die Seminar- und Pausenzeiten handhaben wir flexibel, um den Seminarablauf optimal zu gestalten.
Im Gegensatz zu anderen Anbietern erhalten Sie bei unserem Webinaren nicht 2 Live-Webinar Blöcke à 90 Minuten sondern werden über den gesamten Webinartag vom Referenten begleitet.
Erster Tag (sowie weitere Seminartage)
09.00 Uhr – Beginn der Schulung
10.30 Uhr – Kaffee/Tee Pause
10.45 Uhr – Fortsetzung der Schulung
12.30 Uhr – Mittagspause
13.30 Uhr – Fortsetzung der Schulung
15.00 Uhr – Kaffee/Tee Pause
15.15 Uhr – Fortsetzung der Schulung
17.00 Uhr – Ende des Schulungstags
Letzter Tag
09.00 Uhr – Beginn der Schulung
10.30 Uhr – Kaffee/Tee Pause
10.45 Uhr – Fortsetzung der Schulung
12.30 Uhr – Ende der Schulung (bei offenen Seminaren)
13.30 Uhr – Fortsetzung der Schulung
15.00 Uhr – Kaffee/Tee Pause
15.15 Uhr – Fortsetzung der Schulung
17.00 Uhr – Ende der Schulung (bei Webinaren und Inhouse Seminaren)
Termine
Klicken Sie einfach Ihren Wunschtermin und Ort an, um zur Anmeldung zu kommen.
Zu jedem Termin bieten wir ein Follow-Up Webinartermin an ( 1,5 Std.), um den Praxistransfer zu gewährleisten. Auch telefonisch stehen wir nach Seminarende für Rückfragen zur Verfügung.
Die BR 3 Schulung bieten wir auch Inhouse an. Wir erstellen Ihnen gerne ein unverbindliches Angebot!
Ich bin für Sie da!
