Betriebsratswahl

Egal, ob zur Betriebsratswahl 2026 oder jetzt – es ist wichtig zur BR Wahl gut vorbereitet zu sein und die Formvorschriften, Fristen und Abläufe zu kennen. Wie wird ein Betriebsrat gewählt? Wie wird die Wahl Schritt für Schritt durchgeführt? Welche Fristen sind einzuhalten? Wann finden Betriebsrat wahlen statt? Welche Fehlerquellen gibt es? Informieren Sie sich hier über alles, was Sie zu den Betriebsratswahlen wissen müssen und erhalten Sie wichtige Checklisten und Hilfsmittel, die Ihnen eine erfolgreiche Wahl garantieren!

Was macht ein Betriebsrat?

Ein Betriebsrat setzt sich für die Interessen der Belegschaft ein. Das bedeutet er versucht mit dem Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen zu verbessern. Zum Beispiel können Betriebsräte dafür sorgen, dass es keine Gehaltsunterschiede mehr gibt, die Pausenzeiten verändert werden, Weiterbildungen besucht werden können oder die Arbeitszeit verändert wird. Deshalb sind in Betrieben mit Betriebsrat auch die Löhne durchschnittlich höher, die Arbeitszeiten kürzer, die Produktivität höher oder es wird spürbar häufiger Weihnachts- bzw. Urlaubsgeld gezahlt. Ein Betriebsrat lohnt sich also in jedem Fall!

Wo kann ein Betriebsrat gewählt werden?

Ein Betriebsrat kann fast in jedem Privatbetrieb gewählt werden. Wichtig ist, dass die folgenden Punkte erfüllt sind:

    • Es gibt mind. 5 Beschäftigte, die älter als 16. Jahre und keine leitenden Angestellten sind. Hierzu zählen auch Leiharbeitnehmer, die mind. 3 Monate im Betrieb eingesetzt werden (§ 7 BetrVG).
    • Drei der Beschäftigten müssen wählbar sein (sog. Passives Wahlrecht). Das bedeutet sie müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben, dem Betrieb seit mind. 6 Monaten angehören (als Stichtag gilt der Wahltag). Besteht der Betrieb noch keine 6 Monate, kommt es auf die Mindestbetriebszugehörigkeit nicht an (§ 8 BetrVG).
Aktives und passives Wahlrecht Betriebsrat

Wie wird ein Betriebsrat gegründet?

Der erste Schritt zur Betriebsratswahl ist die Gründung bzw. Einbestellung des Wahlvorstandes, der die Betriebsratswahl leitet. Der Wahlvorstand wird in Betrieben mit bzw. ohne Betriebsrat auf unterschiedliche Art und Weise bestellt. In Betrieben mit Betriebsrat wird er durch den Betriebsrat bestimmt, in seltenen Fällen durch das Arbeitsgericht oder den GBR oder KBR falls der Betriebsrat untätig bleibt. In Betrieben ohne Betriebsrat kann ebenfalls der GBR oder KBR einen Wahlvorstand bestellen. Alternativ können drei Arbeitnehmer zur Betriebs- bzw. Wahlversammlung einladen, auf der dann der Wahlvorstand bestellt wird. Schon startet die BR Wahl.

Muss der Arbeitgeber der Betriebsratswahl zustimmen?

Ein Betriebsrat kann ohne das Wissen des Arbeitgebers gegründet werden. Wenn alle Voraussetzungen für die Gründung eines Betriebsrates erfüllt sind, kann ein Betriebsrat gewählt werden. Dazu ist es nicht erforderlich den Arbeitgeber zu informieren. Entsprechend darf ein Betriebsrat ohne das Wissen des Arbeitgebers gegründet werden.

Auch darf der Arbeitgeber die BR Wahl nicht verhindern! Auch, wenn für viele Arbeitgeber Betriebsräte ein rotes Tuch sind und sie deshalb häufig versuchen die Gründung eines Betriebsrates zu verhindern. Das Betriebsverfassungsgesetz verbietet ausdrücklich Wahlbehinderung in jeglicher Form und stellt sie unter Strafe.

Damit Arbeitnehmer, die gegen den Willen des Arbeitgebers einen Betriebsrat gründen, nicht gekündigt werden können, gibt es einen besonderen Kündigungsschutz für die Arbeitnehmer, die zur Wahlversammlung einladen, dem Wahlvorstand angehören oder Wahlwerber sind. Für die Betriebsräte gibt es auch einen besonderen Kündigungsschutz.

Wann kann ein Betriebsrat gewählt werden?

Wenn im Betrieb noch kein Betriebsrat existiert, kann jederzeit eine Betriebsratswahl durchgeführt werden. Grundsätzlich werden Betriebsräte alle vier Jahre (2018, 2022, 2026, …) im gleichen Zeitraum (März bis Mai) neu gewählt. Der nächste regelmäßige Wahlzeitraum ist die Betriebsratswahl 2026. Dennoch kann es manchmal passieren, dass Betriebsräte auch außerhalb des Zeitraums neu wählen müssen z. B., wenn die Größe des Betriebsrats unter die gesetzlich vorgeschrieben Größe sinkt.

Wer hilft bei der Betriebsratswahl?

Bei der Betriebsratswahl gibt es viele Fristen und Formvorschriften einzuhalten weshalb es gar nicht leicht ist die BR Wahl ohne Unterstützung korrekt durchzuführen – und wird sie nicht korrekt durchgeführt, kann sie angefochten werden und muss ggf. wiederholt werden. Deshalb haben Wahlvorstände einen Anspruch darauf Schulungen zu besuchen, in denen sie das notwendige Wissen erwerben, um die BR Wahl durchzuführen. Für die Schulungen werden sie von der Arbeit freigestellt und die Kosten werden vom Arbeitgeber getragen.

Wie läuft die Betriebsratswahl ab?

Der Ablauf der Betriebsratswahl unterscheidet sich je nachdem, ob ein normales oder ein vereinfachtes Wahlverfahren durchgeführt wird. Das vereinfachte Wahlverfahren wird in Betrieben mit 5 bis 100 Arbeitnehmer angewendet. In Betrieben mit 101 bis 200 Arbeitnehmern können bei entsprechender Vereinbarung mit dem Arbeitgeber sowohl das vereinfachte als auch das normale Wahlverfahren durchgeführt werden. In Betrieben mit mehr als 200 Arbeitnehmern wird das normale Wahlverfahren durchgeführt.

Wer darf wählen?

Wahlberechtigt (aktives Wahlrecht) sind alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen des Betriebs, die am letzten Tag der Wahl das 16. Lebensjahr vollendet haben und in einem Arbeitsverhältnis zum Arbeitgeber stehen. Zu den Wahlberechtigten gehören auch

    • Teilzeitkräfte,
    • Aushilfen,
    • Auszubildende und Werkstudenten,
    • Volontäre,
    • geringfügig Beschäftigte,
    • Beamte und Soldaten, wenn sie in ein privatrechtliches Unternehmen eingegliedert sind,
    • im Außendienst und mit Telearbeit Beschäftigte sowie
    • Leiharbeitnehmer und Konzernarbeitnehmer (wenn sie länger als drei Monate im Betrieb eingesetzt werden)
  • Nicht wahlberechtigt sind:
    • Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder
    • Organvertreter
    • Leitende Angestellte
    • Selbstständige und Freelancer
    • FSJler
    • 1 € Kräfte
    • Arbeitnehmer in der Freistellungsphase im Blockmodell

Wer kann in den Betriebsrat gewählt werden?

In den Betriebsrat gewählt werden (passives Wahlrecht) kann wer

    • Wahlberechtigt ist (aktive Wahlrecht)
    • Das 18. Lebensjahr am Wahltag vollendet hat
    • 6 Monate dem Betrieb (oder unmittelbar zuvor einem anderen Betrieb desselben Konzerns) angehörig ist
    • das Wahlrecht nicht durch strafgerichtliche Verurteilung verloren hat.

Besteht der Betrieb noch keine 6 Monate sind alle Arbeitnehmer wählbar, die die anderen Kriterien erfüllen.

Wer kann Wahlvorschläge einreichen?

Jeder Arbeitnehmer im Betrieb, der wahlberechtigt ist, kann Kandidaten vorschlagen. Auch eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann Vorschläge einreichen. In Betrieben mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern sind Stützunterschriften nötig.

Muss eine Mehrheit an der Betriebsratswahl teilnehmen?

Nein! Wenn mindestens ein Wahlvorschlag eingereicht wird und der Wahlvorschlag/Wahlbewerber zumindest eine einzige Stimme erhält, ist ein Betriebsrat gewählt. Da grundsätzlich jeder Wahlbewerber auch über das aktive Wahlrecht verfügt, kann er sich auch selbst wählen. Für den Betriebsrat ist es jedoch wichtig, dass die Wahlbeteiligung an der Betriebsratswahl möglichst hoch ist. Durch eine hohe Wahlbeteiligung wird deutlich, welch hohe Unterstützung der Betriebsrat im Betrieb hat. Damit wird seine Aufgabe – die Vertretung der Interessen der Kollegen – deutlich einfacher. “Flagge zu zeigen“ ist für eine Betriebsratswahl kein schlechter Rat. Insbesondere bei einer Persönlichkeitswahl müssen die Kollegen wissen, wofür ein Bewerber oder eine Bewerberin um das Betriebsratsmandat steht. Welche Ziele hat der Bewerber oder die Bewerberin, wofür will er oder sie sich einsetzen und was im Einzelfall ändern oder verhindern. Insbesondere bei größeren Betrieben kann man nicht mehr von einer persönlichen Bekanntheit ausgehen. Bei Listenwahl ist ein Wahlprogramm ohnehin Pflicht. Bei einem Wahlprogramm sollte darauf geachtet werden es nicht ausschließlich mit konkreten Zielen zu füllen, sondern auch das Grundverständnis zum Ausdruck zu bringen.

Wann wird Betriebsratsarbeit erledigt?

Die Betriebsratsarbeit wird während der regulären Arbeitszeit erledigt. Dafür werden Betriebsräte von der regulären Arbeit freigestellt

Was hat es mit der Geschlechterquote auf sich?

Bei der Zusammenstellung des Betriebsrats gibt es eine Geschlechterquote, um die Gleichstellung von Männern und Frauen im Betrieb zu fördern. Gemäß § 15 Abs. 2 BetrVG muss das Geschlecht, das in der Belegschaft in der Minderheit ist, mindestens entsprechend seinem zahlenmäßigen Verhältnis im Betriebsrat vertreten sein, wenn dieser aus drei oder mehr Mitgliedern besteht. Die Mindestsitze die auf das Geschlecht in der Minderheit entfallen, müssen im Wahlausschreiben angegeben werden (§ 3 Abs. 2 Nr. 5 WO). Wird die Zahl der Mindestsitze falsch angegeben, liegt ein Anfechtungsgrund vor (BAG vom 13.03.2013 – 7 ABR 67/11).

Schadet die Kandidatur der Karriere?

Im BetrVG ist geregelt, dass Betriebsräte keine beruflichen Nachteile haben dürfen. So dürfen Betriebsräte z. B. auch nicht weniger Entgelt bekommen als vergleichbare Beschäftigte.

Welche Aufgaben hat der Wahlvorstand?

Ein Wahlvorstand sorgt dafür, dass die Betriebsratswahl ordnungsgemäß abläuft und führt sie von Anfang bis Ende durch. Dazu gehört z. B.

    • Erstellung der Wählerliste
    • Erstellung des Wahlausschreibens
    • Bekanntgabe der Wahlvorschläge
    • Information aller Wahlberechtigten
    • Prüfung der Einsprüche
    • Beaufsichtigung der BR Wahl
    • Auszählung der Stimmen
    • Bekanntgabe des Wahlergebnisses

Woher gibt es Formulare und Musterschreiben?