Wahlvorstand Betriebsrat
Als Wahlvorstand kümmern Sie sich um die Vorbereitung und Durchführung der Betriebsratswahl. Der Wahlvorstand leitet, überwacht und führt die Wahl durch.
Inhaltsverzeichnis:
Wer gehört zum Wahlvorstand?
Zum Wahlvorstand gehören mindestens drei Arbeitnehmer des Betriebes. Sie wurden gewählt, um die Betriebsratswahl einzuleiten und durchzuführen. Die Zahl der Wahlvorstandsmitglieder kann im sogenannten normalen Wahlverfahren bei Bedarf erhöht werden. Er muss allerdings immer aus einer ungerade Anzahl an Mitgliedern bestehen. Zusätzlich kann für jedes Wahlvorstandsmitglied ein Ersatzmitglied bestellt werden. Wünschenswert wäre es, wenn der Wahlvorstand unterschiedliche Geschlechter berücksichtigt (dies ist allerdings kein Muss). Jeder Wahlvorstand wählt außerdem einen Wahlvorstandsvorsitzenden.
Bestellung des Wahlvorstands
Ein Wahlvorstand wird nach den Regeln des § 17 Abs. 1 BetrVG bestellt. Entweder durch den Betriebsrat oder in Betrieben ohne Betriebsrat durch den Gesamtbetriebsrat oder Konzernbetriebsrat. Falls beides nicht vorhanden ist, wird der Wahlvorstand in einer Betriebsversammlung bestellt.
Gibt es einen Gesamtbetriebsrat oder einen Konzernbetriebsrat bestellen diese den Wahlvorstand (§ 17 Abs. 1 BetrVG).
Wenn es keinen Gesamt- oder Konzernbetriebsrat gibt oder dieser untätig bleibt, greift der normale Prozessablauf für einen Betrieb ohne Betriebsrat (§ 17 Abs. 2 BetrVG): Bei Betrieben ohne Betriebsrat muss eine Betriebsversammlung einberufen werden. Nach § 17 Abs. 3 BetrVG sind drei wahlberechtigte Arbeitnehmer des Betriebs dafür erforderlich oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft kann zu einer Betriebsversammlung einladen. Sollte man also zu diesem Zeitpunkt mit seinem Wunsch nach Schaffung eines Betriebsrats alleine stehen, müssen unbedingt noch mindestens zwei weitere “Mitstreiter” gefunden werden, die den Wunsch nach Errichtung eines Betriebsrats und die Einladung zur Betriebsversammlung unterstützen. In Betrieben ohne Betriebsrat kann der Wahlvorstand zu jeder Zeit bestellt werden. Mehr Informationen zur Bestellung eines Wahlvorstands finden Sie in unserem Beitrag zum Betriebsrat gründen.
Sobald der Wahlvorstand gewählt ist, haben die Wahlvorstandsmitglieder unbestritten einen Anspruch auf Freistellung von ihrer beruflichen Tätigkeit zur Ausübung ihres Amtes (§ 20 BetrVG), weil sie gleich mit der Einleitung und Durchführung der Wahl beginnen müssen. Das heißt der Wahlvorstand darf seine Aufgaben während der Arbeitszeit wahrnehmen. Sein Arbeitsentgelt erhält er in voller Höhe weiter.
Betriebsratswahl Wahlvorstand - Aufgaben
Der Wahlvorstand hat im Rahmen der Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl eine Vielzahl von Aufgaben. Dazu gehören z. B.:
- Beschließen einer Geschäftsordnung
- Informierung von AG und AN über den Wahlvorstand
- Aufstellen einer Wählerliste
- Ermittlung der Betriebsratsgröße
- Minderheitengeschlecht ermitteln
- Wahlausschreiben erlassen
- Wahlvorschläge einholen und prüfen
- Briefwahlunterlagen vorbereiten und aushändigen
- Stimmabgabe vorbereiten und Stimmen auszählen
- Wahlergebnis feststellen und bekannt geben
- Wahlniederschrift erstellen
- Betriebsratsmitglieder über Wahlergebnis informieren
- Einberufen der konstituierenden Betriebsratssitzung
Schulungsanspruch Wahlvorstand
Damit der Wahlvorstand eine Betriebsratswahl durchführen kann, braucht er ein umfangreiches Wissen über Ablauf, Formvorschriften, Fristen und Co. Deshalb haben Wahlvorstandsmitglieder einen Anspruch darauf an Schulungen teilzunehmen (§ 20 Abs. 3 BetrVG).
Um an Schulungen teilzunehmen, muss der Wahlvorstand beschließen Wahlvorstandsmitglieder zu einer Schulung zu entsenden. Den Beschluss zur Schulungsteilnahme fällen die Wahlvorstände selbst. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, lässt (falls vorhanden) den Betriebsrat einen deckungsgleichen Beschluss fassen.
Egal welches Wahlverfahren in Ihrem Betrieb zur Anwendung kommt, wir bieten Ihnen mit unseren Schulungen zum vereinfachten und normalen Wahlverfahren die passende Schulung an. Außerhalb des regelmäßigen Wahlzeitraums (2018, 2022, 2026) bieten wir Wahlvorstandsschulungen nur Inhouse an.
Vereinfachtes Wahlverfahren
Betriebsratswahl in Betrieben mit bis zu 100 Arbeitnehmern rechtssicher gestalten
Normales Wahlverfahren
Betriebsratswahl in Betrieben ab 101 Arbeitnehmern rechtssicher gestalten
Kündigungsschutz vom Wahlvorstand
Der Wahlvorstand hat vom Tag seiner Bestellung bis 6 Monate nach Bekanntgabe des endgültigen Wahlergebnisses einen besonderen Kündigungsschtz.
Zusätzlich genießen noch die ersten 6 Arbeitnehmenden einen besonderen Kündigungsschutz, die zur Betriebs- oder Wahlversammlung einladen (zur Bestellung eines Wahlvorstands). Falls es einen Antragssteller beim Arbeitsgericht gibt, erhält dieser auch einen Kündigungsschutz. Der Kündigungsschutz gilt bis zur Bekanntgabe des Wahlergebnisses.
Kosten
Die entstehenden Kosten bei der Einleitung und Durchführung der Betriebsratswahl sowie für den Besuch von Schulungen trägt der Arbeitgeber (§ 20 BetrVG).