Betrieblicher Umweltschutz - Die Rolle des Betriebsrats
Die Klimakrise wird als größte Gefahr in diesem Jahrhundert gehandelt und sorgt für Höchststände bei Treibhausgasen und Meeresspiegel sowie Temperaturanstieg und Versauerung der Ozeane. Um das Ausmaß des Klimawandels und dessen gravierende Folgen zu verringern, müssen die CO2 Emissionen, die wir Menschen verursachen, gesenkt werden. Neben der Nutzung von Technologien oder politischen Maßnahmen, können auch Unternehmen einen großen Beitrag zur Reduktion dieser leisten. Eine Möglichkeit Einfluss auszuüben haben Betriebsräte, deren Amt nach BetrVG § 80 Abs. 1 BetrVG auch die Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes umfasst. Warum betrieblicher Umweltschutz auch Betriebsräte etwas angeht und diese jetzt aktiv werden sollten, lesen Sie im folgenden Beitrag.
Welche gesetzlichen Grundlagen gibt es zur Förderung des Umwelt- und Klimaschutzes für Betriebsräte?
- 80 BetrVG:
Laut § 80 Abs. 1 BetrVG ist die Förderung von Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes eine der Aufgaben von Betriebsräten. - 88 Nr. 1a BetrVG:
Nach § 88 Nr. 1a BetrVG können Betriebsräte freiwillig eine Betriebsvereinbarung zu Maßnahmen des betrieblichen Umweltschutzes mit dem Arbeitgeber vereinbaren. - 89 BetrVG:
Der Betriebsrat muss sich außerdem dafür einsetzen, dass Vorschriften über den betrieblichen Umweltschutz eingehalten werden. Hierzu gehören personelle und organisatorische Maßnahmen sowie betriebliche Bauten, Räume, technische Anlagen, Arbeitsverfahren, Arbeitsabläufe und Arbeitsplätze betreffenden Maßnahmen, die dem Umweltschutz dienen. - 45 BetrVG:
Im § 45 BetrVG ist verankert, dass umweltpolitische Angelegenheiten auf Betriebs- und Abteilungsversammlungen behandelt werden können. - 106 Abs. 1 Nr. 5a BetrVG
Auch die Beteiligung des Wirtschaftsausschusses zu Fragen des Umweltschutzes ist im Betriebsverfassungsgesetz verankert. - 87 BetrVG:
Nach dem § 87 BetrVG kommen dem Betriebsrat Mitbestimmungsrechte im Bereich des Arbeits- und Gesundheitsschutzes zu. Hier gibt es oftmals eine Schnittmenge zum Umwelt- und Klimaschutz, wenn es z. B. um den Umgang mit Gefahrenstoffen geht. Auch weitere Absätze des § 87 BetrVG bieten Spielraum für Umwelt- und Klimaschutz:- 87 Abs. 10: z. B. umweltfreundliche Verkehrsmittel
- 87 Abs. 10 betriebliches Vorschlagswesen
- Weitere wichtige gesetzliche Grundlagen
- 90 BetrVG: Allgemeine Unterrichtungs- und Beratungsrechte
- 94 BetrVG: Zustimmungsrecht bei Personalfragebogen, Beurteilungsgrundsätze z. B. zur Durchführung von Befragungen im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz
- §96 BetrvG: Beratungsrecht bei Ermittlung des Qualifizierungsbedarfs z. B. im Hinblick auf Wissensdefizite im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschützende Verhaltensweisen
- § 97 BetrVG Mitbestimmungsrecht bei Qualifizierungsmaßnahmen
- § 98 Mitbestimmungsrecht bei Durchführung betrieblicher Bildungsmaßnahen z. B. im Hinblick auf Wissensdefizite im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschützende Verhaltensweisen
Welche Handlungsmöglichkeiten haben Betriebsräte im betrieblichen Umweltschutz?
Die Handlungsmöglichkeiten von Betriebsräten sind vielfältig. Sie reichen von einfachen Maßnahmen, wie z. B. dem Informieren über Energie- und Ressourcenverbrauch des Betriebes im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit, über Schulung der Arbeitnehmenden im Hinblick auf umweltfördernde Verhaltensweisen bis hin zu Betriebsvereinbarungen.
- Bleiben Sie auf dem Laufenden: Der Arbeitgeber hat den Betriebsrat über Maßnahmen des Umweltschutzes unterrichten (§ 80 BetrVG)
- Bringen Sie ihre Ideen zum betrieblichen Umweltschutz ein (§ 80 BetrVG)
- Geben Sie Information an die Arbeitnehmenden über Ressourcen und Energieverbrauch des Unternehmens im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit (über Betriebsversammlungen, Informationen am schwarzen Brett oder in Büroräumen, etc.)
- Durchführung von Projektwochen
Führen Sie z. B. Aktionswochen im Betrieb zum Einsparen von Strom und Papier durch. Sammeln Sie gemeinsam Ideen, wie Sie die Einsparungen schaffen können und halten Sie die Arbeitnehmenden während der Aktion über den aktuellen Verbrauch und die Reduktion über die Aktionswochen auf dem Laufenden. Halten Sie die Belegschaft über Ihre gemeinsamen Erfolge im Projekt auf dem laufenden! - Nutzen Sie Ihre Möglichkeiten im Rahmen der betrieblichen Weiterbildung und integrieren Sie Schulungen oder Workshops zu Themen, wie Lüften, Recycling, etc.
- Auch bei der Mülltrennung haben Betriebsräte eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG laut der Arbeitsgerichte, wenn das Unternehmen in den Büros per Betriebsordnung eine Mülltrennung einführt.
- Versuchen Sie ein Fahrrad- und/oder E-Bike-Leasing Modell für die Arbeitnehmenden auszuhandeln, z. B. durch eine Bezuschussung der Nutzung umweltfreundlicher Verkehrsmittel.
- Erstellung einer Betriebsvereinbarung (§ 88 BetrVG).
Wie gelingt die praktische Umsetzung im Betrieb?
Betrieblicher Umweltschutz kann von Betriebsräten enorm beeinflusst werden. Damit die praktische Umsetzung gelingt, empfiehlt sich folgendes Vorgehen:
- Steakholder finden:
Um den betrieblichen Klimaschutz zu fördern, sollte der Betriebsrat zunächst klären, ob es ein Betriebsratsmitglied gibt, das Steakholder für den Themenbereich „Umwelt- und Klimaschutz“ werden möchte. Ohne einen verantwortlichen, der Lust hat das Thema voranzutreiben, wird die praktische Umsetzung mittel- bis langfristig scheitern. - Den Rahmen schaffen:
Als nächstes sollten weitere wichtige Ansprechpartner im Betrieb identifiziert werden und Begriffe wie Klimaschutz und Beteiligung geklärt werden. Was finden Sie als Betriebsrat an dem Thema interessant? Wo stehen Sie im Bereich Klimaschutz? Was wollen Sie erreichen?. - Situationsanalyse zum Ressourcenverbrauch:
Identifizieren Sie im nächsten Schritt den Ressourcenverbrauch des Unternehmens und prüfen Sie, welchen Einfluss die Arbeitnehmenden darauf haben. Folgende Bereiche könnten Sie berücksichtigen:- Strom, Kraftstoffe, Wasser, Wärme
- Rohstoffe, Papier, Hilfsstoffen, Betriebsmittel, Abfall,
- Produktdesign, Haltbarkeit, Cardle to Cradle, Ersatzteile
- Kommunikation mit Mitarbeitenden, Kunden, Lieferanten, Öffentlichkeit
- Situationsanalyse zum Verhalten und der bisherigen Beteiligung?
Prüfen Sie im nächsten Schritt, inwiefern bisher eine Beteiligung der Arbeitnehmenden stattgefunden hat und suchen Sie Stärken und Schwächen des Betriebes im Hinblick auf Umwelt- und Klimaschutz. Werfen Sie auch einen Blick auf das Verhalten der Arbeitnehmenden vor dem Hintergrund ihres Wissens, ihrer Fähigkeiten, der bestehenden betrieblichen Regeln und der Anreize des Unternehmens. Mögliche Fragen könnten sein:- Wann, wie, wie häufig wird über Umwelt- und Klimaschutz informiert?
- Intranet, Zeitschrift, schwarzes Brett, Flyer, Medien, Mails, etc.
- Wie gut wissen Arbeitnehmende über ihren Einfluss Bescheid?
- Gibt es Schulungen, Veranstaltungen, Befragungen, Workshops, etc.
- Wo verschwenden Arbeitnehmende Energie und Ressourcen?
- Was beeinflusst das Verhalten der Mitarbeitenden?
- Wann, wie, wie häufig wird über Umwelt- und Klimaschutz informiert?
- Handlungsbereiche identifizieren:
An dieser Stelle sollten Sie bereits einen Überblick haben, an welchen Stellen Energie und Ressourcen eingespart werden können und Ideen haben, wie sie das Verhalten der Arbeitnehmenden verändern können. Binden Sie hier spätestens die Arbeitnehmenden mit ein durch Befragungen, Workshops, etc. - Handlungsoptionen bewerten, priorisieren und deren Auswirkungen abschätzen:
Aus den Handlungsbereichen werden jetzt konkrete Handlungsoptionen abgeleitet. Überlegen Sie an dieser Stelle auch welche Relevanz und Größenordnung ihre Einsparungen im Hinblick auf den Umwelt- und Klimaschutz haben. Wichtig ist, dass sowohl beim Betriebsrat als auch bei den Arbeitnehmenden sowohl die Fähigkeiten vorliegen Umwelt- und Klimaschutz zu fördern, dass sie es wollen und, dass sie es dürfen (die organisatorischen und physischen Rahmenbedingungen vorliegen). - Maßnahmen entwickeln, planen, umsetzen und nachbereiten:
Im letzten Schritt geht es darum die Maßnahmen konkret zu entwickeln, SMART zu planen und umzusetzen sowie den Erfolg im Rahmen einer Nachbereitung zu messen.
Quellen
- https://www.oppenhoff.eu/de/news-detail/umweltschutz-umsetzung-mit-oder-ohne-betriebsrat
- https://www.tbs-nrw.de/fileadmin/user_upload/klimaschutz_beteiligung_handbuch.pdf
- https://www.tagesschau.de/ausland/europa/klimawandel-179.html
- Betriebsverfassungsgesetz
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