Betriebsratsbüro
Immer wieder stellt sich bei neu gewählten Betriebsräten die Frage nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Für ordnungsgemäße Betriebsratstätigkeit steht Betriebsräten ein Betriebsratsbüro mit entsprechender Ausstattung zu. Welche Kriterien die Räumlichkeiten erfüllen müssen, wie das Betriebsratsbüro ausgestattet werden muss und wer alles Zugang zum Büro hat (Hausrecht) erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhaltsverzeichnis:
Steht dem Betriebsrat ein Betriebsratsbüro zu?
Ja dem Betriebsrat steht ein Betriebsratsbüro zu. Es muss möglich sein,
- Betriebsratssitzungen und Besprechungen durchzuführen,
- Sprechstunden abzuhalten,
- Schreibarbeiten auszuführen sowie
- sich dorthin zur Lektüre zurückzuziehen.
Der Arbeitgeber hat in erforderlichem Umfang Räume, sachliche Mittel, Informations- und Kommunikationstechnik sowie Büropersonal zur Verfügung zu stellen. Das ergibt sich aus dem § 40 Abs. 2 des BetrVG. Der Betriebsrat braucht demnach zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Aufgaben ein geeignetes Büro, das ausschließlich diesem zur Verfügung steht. Bei der Zuweisung von Durchgangszimmern oder der Kantine handelt es sich nicht um geeignete Räume. Das zumindest gilt für einen Betriebsrat der 5-köpfig oder größer ist.
Wie groß muss das Betriebsratsbüro sein?
Die Größe des Betriebsrats bestimmt die Größe des Büros. Ein 5-köpfiger Betriebsrat hat beispielsweise einen Anspruch auf ein 20m2 großes Büro.
Was ist, wenn kein geeignetes Büro vorhanden ist?
Sollte aufgrund betrieblicher Verhältnisse ein eigenes Büro für den Betriebsrat nicht möglich sein, dann muss der Arbeitgeber einen Raum in Betriebsnähe anmieten oder einen Bürocontainer zur Verfügung stellen. Wichtig ist, dass der Raum für die Kollegen gut erreichbar sein muss.
Welche Kriterien muss das Betriebsratsbüro erfüllen?
Das Betriebsratsbüro muss optisch (z. B. mit Gardinen) und akustisch (Türen oder Fenstern mit entsprechendem Schallschutz) abschirmbar sein. Außerdem muss sichergestellt werden, dass der Betriebsrat einen abschließbaren Schrank erhält, zu dem ausschließlich er den Schlüssel hat. In diesem bewahrt der Betriebsrat vertrauliche Unterlagen und Protokolle auf sowie Unterlagen, die dem Datenschutz unterliegen.
Wie muss das Büro ausgestattet sein?
Die Ausstattung des Raumes sollte so schnell wie möglich erfolgen, da Sie als Betriebsrat sehr schnell vertrauliche Unterlagen erhalten. Neben einem abschließbaren Schrank muss eine komplette Büroausstattung vorhanden sein, wie sie in vergleichbaren Büros verwendet wird. Z. B. EDV-Tische mit Bürostuhl und Computern mit der entsprechenden Software, ein ausreichend großer Konferenztisch mit entsprechender Anzahl an Stühlen, Schreibmaterialien, Telefon- und Fax-Anschluss, Kopierer (oder eine Mitbenutzungsmöglichkeit) sowie eine hinreichende Beleuchtung, Belüftung und Klimatisierung. Mehr zur Ausstattung des Betriebsratsbüros erfahren Sie in unserem Beitrag zum Anspruch auf Arbeitsmittel.
Wer hat ein Zugangsrecht?
Zugang erhält jedes Betriebsratsmitglied. Dem Arbeitgeber steht kein Zutrittsrecht für das Büro zu.
Was benötigt der Betriebsrat zusätzlich?
Außerhalb seines Büros benötigt der Betriebsrat noch ein Schwarzes Brett. Sollte es möglich sein, legen Sie auf jeden Fall Wert auf ein eigenes Büro!
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