Betriebsratssitzungen: Einladen, Nachladen, Tagesordnung
Betriebsratssitzungen sind für Betriebsräte von zentraler Bedeutung. Angefangen bei der der ersten ordentlichen Betriebsratssitzung nach der konstituierenden Sitzung bis zu den ordentlichen sowie außerordentlichen Betriebsratssitzungen, bei denen alle Themen der Betriebsratsarbeit besprochen und die Beschlüsse gefasst werden. Damit die Beschlüsse ordnungsgemäß und rechtssicher getroffen werden können, ist es wichtig, dass die Einladung, Tagesordnung und Nachladen ordnungsgemäß ablaufen.
Inhaltsverzeichnis:
Welche Arten von Betriebsratssitzungen gibt es?
Es gibt drei Arten von Betriebsratssitzungen:
- Die konstituierende Sitzung, die die erste Sitzung nach der Wahl des Betriebsrats darstellt.
- Die ordentliche Betriebsratssitzung und
- die außerordentliche Betriebsratssitzung.
- Die konstituierende Betriebsratssitzung findet nur einmal während der Amtszeit eines Betriebsrats statt. Sie ist die erste Sitzung nach der Wahl des Betriebsrats und wird durch den Wahlvorstand einberufen, da es zu dem Zeitpunkt noch keinen Betriebsratsvorsitzenden gibt. Dieser wird erst in der Sitzung gewählt. Sie ist der Start in die Betriebsratsarbeit. Hier gibt es einen gesonderten Blogbeitrag zum Thema konstituierende Betriebsratssitzung.
- Die ordentlichen Betriebsratssitzungen sind die regelmäßig stattfinden Betriebsratssitzungen. Der Betriebsrat findet sich hier ohne einen besonderen Anlass zusammen. Sie finden üblicherweise einmal pro Woche zur gleichen Zeit statt.
- Die außerordentlichen Betriebsratssitzungen sind Sitzungen, die zusätzlich zu den ordentlichen Betriebsratssitzungen stattfinden. Für sie gibt es einen konkreten Anlass, aufgrund dessen nicht bis zur nächsten ordentlichen Betriebsratssitzung gewartet werden kann. Oftmals handelt es sich entsprechend um besondere eilige Angelegenheiten.
Wie oft finden Betriebsratssitzungen statt?
Die ordentlichen Betriebsratssitzungen finden je nach Erforderlichkeit statt. Es ist zu empfehlen diese regelmäßig abzuhalten und im Betriebsrat über die Frequenz einen Beschluss zu fassen und diesen in der Geschäftsordnung festzuhalten. In der Regel finden ordentlichen Betriebsratssitzungen einmal wöchentlich zu einem festen Termin statt. Hinzu kommen die außerordentlichen Sitzungen nach Erforderlichkeit.
Wer lädt zur Betriebsratssitzung ein?
Die Betriebsratssitzungen beruft der Betriebsratsvorsitzende oder dessen Stellvertretender ein (sofern der Vorsitzende verhindert ist). Dabei ist es egal, ob es sich um eine ordentliche oder eine außerordentliche Betriebsratssitzung handelt. Sind sowohl der Betriebsratsvorsitzende als auch der Stellvertretende verhindert, kann der Betriebsrat auf sein Selbstzusammentrittsrecht zurückgreifen. In diesem Fall kann jedes Mitglied zu der Sitzung zusammenrufen.
Wann finden Betriebsratssitzungen statt?
Die Betriebsratssitzungen finden während der Arbeitszeit statt. Das garantiert die Freistellung des Betriebsrats, die im BetrVG geregelt ist. Der Termin wird entweder durch den Betriebsratsvorsitzenden bestimmt. Sind die Termine in der Geschäftsordnung des Betriebsrats verankert, hat sich der Vorsitzende daran zu halten.
Wie sieht die Einladung zur Betriebsratssitzung aus?
Hier finden Sie eine Beispiel Einladung für die erste ordentliche Betriebsratssitzung sowie weitere ordentliche Betriebsratssitzungen. Die Einladung und die Tagesordnung unserer Beispiel Vorlage können Sie nach Bedarf anpassen. Wichtig sind Tag, Uhrzeit und Ort der Sitzung. Für die Einladung gibt es keine gesetzlichen Formvorschriften, sodass diese per Mail, Brief, aber auch mündlich oder telefonisch erfolgen kann. Eine schriftliche Einladung ist jedoch sehr zu empfehlen, um in Streitfällen nachweisen zu können, dass die Einladung ordnungsgemäß erfolgt ist und somit getroffene Beschlüsse rechtswirksam sind. Neben der Einladung muss auch eine Tagesordnung an die Betriebsratsmitglieder übermittelt werden.
Wichtig ist, dass auch der Arbeitgeber über den Zeitpunkt der Betriebsratssitzung informiert werden muss. Die Tagesordnung erhält dieser jedoch nicht.
Wie sieht die Tagesordnung zur Betriebsratssitzung aus?
Die Tagesordnung enthält aktuelle wichtige Aufgaben des Betriebsrats. Diese müssen in der Tagesordnung möglichst genau angegeben werden. Beabsichtigt der Arbeitgeber beispielsweise eine Kündigung auszusprechen, reicht es nicht aus als Tagesordnungspunkt “personelle Angelegenheiten” aufzunehmen. Weitere Details zum Namen des Kollegen, dem Kündigungsbegehren, etc. fehlen und müssten im Anhang weiter beschrieben werden.
Verantwortlich hierfür ist der Betriebsratsvorsitzende. Ergänzt werden kann die Tagesordnung auch durch weitere Personen, wie z. B.
- Betriebsratsmitglieder: Beantragt ein Vierteil aller Betriebsratsmitglieder die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung, ist der Betriebsratsvorsitzende dazu verpflichtet die Punkte mit aufzunehmen.
- Arbeitgeber: Der Arbeitgeber kann die Aufnahme von Punkten in die Tagesordnung verlangen.
- Arbeitnehmende: Unterstützen mind. 5 % der Arbeitnehmenden, dass ein Thema auf die Tagesordnung der Betriebsratssitzung gesetzt wird, ist der Betriebsratsvorsitzende dazu verpflichtet dieses mit aufzunehmen.
- JAV: Betreffen Themen primär Arbeitnehmende unter 18 Jahren, kann die AV verlangen, dass diese auf die Tagesordnung gesetzt werden.
- SBV: Betreffen Themen schwerbehinderte Menschen, kann die SBV verlangen, dass diese auf die Tagesordnung gesetzt werden.
Wann muss die Einladung verschickt werden?
Die Teilnehmer der Betriebsratssitzung müssen die Chance haben sich auf die Sitzung vorzubereiten und eine eventuelle Verhinderung mitteilen zu können. Bei ordentlichen Betriebsratssitzungen, die immer zu einem festgelegten Zeitpunkt (gleicher Tag, gleicher Ort, gleiche Zeit) stattfinden muss zwar keine besondere Einladung erfolgen jedoch die Tagesordnung rechtzeitig mitgeteilt werden. Auch eine nachträgliche Änderung der Tagesordnung ist möglich, sofern diese rechtzeitig bekannt gegeben wird. Selbst in der Betriebsratssitzung kann der Betriebsrat eine Änderung der Tagesordnung noch beschließen. Probieren Sie Ihre Einladung inkl. Tagesordnung ca. eine Woche vor der Sitzung zu versenden, spätestens aber drei Tage vorher. In der Geschäftsordnung des Betriebsrats können Sie festlegen, wann die Ladung erfolgen muss.
Wer kann zur Betriebsratssitzung eingeladen werden?
- Betriebsratsmitglieder: Eingeladen werden alle Mitglieder des Betriebsrats. Wenn ein Betriebsratsmitglied verhindert sein sollte, müssen Ersatzmitglieder zwingend eingeladen werden. Betriebsratsmitglieder haben die Pflicht an den Betriebsratssitzungen teilzunehmen.
- Schwerbehindertenvertreter: Gibt es im Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung (SBV) muss auch diese immer eingeladen werden.
- JAV: Auch der Jugend- und Auszubildendenvertretung muss eine Einladung zukommen, da diese das Recht hat einen Vertreter an der Sitzung teilhaben zu lassen (§ 67 BetrVG). Betrifft einer der Tagesordnungspunkte eine Angelegenheit primär Arbeitnehmende unter dem 18. Lebensjahr müssen sämtliche Mitglieder der JAV eingeladen werden und dürfen dann allesamt ausschließlich an diesem Tagesordnungspunk teilnehmen.
- Weitere mögliche Teilnehmende: Weiterhin können Arbeitgeber, Gewerkschaftsvertretende, Mitglieder des Sprecherausschusses und Sachverständige an der Sitzung bzw. an einzelnen Tagesordnungspunktender Sitzung teilnehmen, sofern die Einladung vom Betriebsrat beschlossen wurde.
Wie funktioniert das Nachladen?
Sind einzelne Betriebsratsmitglieder verhindert, müssen Ersatzmitglieder nachgeladen werden (§ 29 BetrVG). Als verhindert gilt ein Mitglied bei:
- Krankheit
- Urlaub
- Elternzeit
- Dienstreise
- Unmittelbarer, persönlicher Betroffenheit von einem Beschluss des Betriebsrats. In diesem Fall gilt die Verhinderung nur für den spezifischen Tagesordnungspunkt.
- Ist ein Mitglied nicht verhindert, darf kein Ersatzmitglied nachgeladen werden. Ist es verhindert, wird nachgeladen. Die einzige Ausnahme: Ist ein Mitglied krankgeschrieben, im Urlaub, in Elternzeit oder auf Dienstreise darf es an der Sitzung teilnehmen, wenn es das möchte. Möchte es an der Sitzung teilnehmen, darf kein Ersatzmitglied eingeladen werden. Welches Ersatzmitglied nachgeladen ist, hängt davon ab, ob es eine Persönlichkeits- oder eine Listenwahl gab.
- Im Falle der Persönlichkeitswahl gilt: Zu beachten ist dabei, dass ein Mitglied des Minderheitengeschlechts eingeladen werden muss, wenn es nicht mehr in ausreichendem Maß im Betriebsrat vertreten ist. Eingeladen wird das Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts mit der nächsthöchsten Stimmenzahl. Diese Information kann der Vorsitzende den Unterlagen der Betriebsratswahl entnehmen. Wenn das Minderheitengeschlecht trotz des ausfallenden Betriebsratsmitglieds noch ausreichend stark vertreten ist, rückt das Ersatzmitglied mit der nächsthöchsten Anzahl an Stimmen nach.
- Bei einer Listewahl wird auch zunächst geprüft, ob das Minderheitengeschlecht ausreichend vertreten ist. Ist es das nicht, rückt das Ersatzmitglied nach, das dem Minderheitsgeschlecht angehört und an nächster Stelle auf der gleichen Liste kandidiert hat wie das zu ersetzende Betriebsratsmitglied. Ist das Minderheitsgeschlecht trotz des ausfallenden Betriebsratsmitglieds noch ausreichend stark vertreten, dann rückt das Ersatzmitglied nach, das als nächstes auf der gleichen Liste kandidiert.
- Im Falle der Persönlichkeitswahl gilt: Zu beachten ist dabei, dass ein Mitglied des Minderheitengeschlechts eingeladen werden muss, wenn es nicht mehr in ausreichendem Maß im Betriebsrat vertreten ist. Eingeladen wird das Ersatzmitglied des Minderheitengeschlechts mit der nächsthöchsten Stimmenzahl. Diese Information kann der Vorsitzende den Unterlagen der Betriebsratswahl entnehmen. Wenn das Minderheitengeschlecht trotz des ausfallenden Betriebsratsmitglieds noch ausreichend stark vertreten ist, rückt das Ersatzmitglied mit der nächsthöchsten Anzahl an Stimmen nach.
Müssen Betriebsratsmitglieder auf die Einladung reagieren?
Die richtige Einladung und Nachladung der Betriebsratsmitglieder ist sehr wichtig, da sonst Entscheidungen, die in der Sitzung getroffen werden (die Beschlüsse) nicht gültig sind. Als eingeladenes Betriebsratsmitglied müssen sie zu Betriebsratssitzungen nur Zu- oder Absagen.
Wie läuft die Betriebsratssitzung ab?
Der Betriebsratsvorsitzende und bestimmt den Ablauf der Sitzung. Ist dieser verhindert, übernimmt der Stellvertretende. Nach einer Begrüßung richtet sich der weitere Ablauf nach der Tagesordnung.
Was geschieht nach der Sitzung?
Nach der Sitzung muss eine Sitzungsniederschrift erstellt werden. Mehr dazu finden Sie in unserem Beitrag zur Protokoll- und Schriftführung.
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