Betriebsratsvorsitzender
Jeder Betriebsrat braucht ihn – den Betriebsratsvorsitzenden. Wir informieren was er für Aufgaben hat, wie er gewählt wird und die Wahl abläuft und vieles mehr.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist die Aufgabe des Betriebsratsvorsitzenden?
Der Betriebsratsvorsitzende hat im Vergleich zu den anderen Betriebsratsmitgliedern einige Zusatzaufgaben:
Der Betriebsratsvorsitzende
- vertritt die Beschlüsse des Betriebsrats.
Der Betriebsratsvorsitzenden vertritt den Betriebsrat im Rahmen der gefassten Beschlüsse (§ 26 Abs. 2 BetrVG) und gibt Erklärungen beim Arbeitgeber ab bzw. nimmt diese vom Arbeitgeber entgegen. Er vertritt die Beschlüsse auch gegenüber der Belegschaft, anderen betrieblichen Gremien und der Öffentlichkeit. Das bedeutet, dass Erklärungen vom Arbeitgeber nur gültig sind, wenn sie dem Betriebsratsvorsitzenden zugegangen sind. Werden diese z. B. anderen Betriebsratsmitgliedern gegenüber abgegeben sind sie so lange nicht gültig, bis sie ebenfalls dem Betriebsratsvorsitzenden zugegangen sind. Einzige Ausnahme: Der Betriebsratsvorsitzende und der Stellvertreter sind verhindert und für diesen Fall wurden vom Betriebsrat keine weiteren Maßnahmen ergriffen. Sollte es mehrfach vorkommen, dass der Arbeitgeber seine Erklärungen nicht an den Vorsitzenden abgibt, kann ein entsprechendes Schreiben an die Geschäftsführung sinnvoll sein.
- ist für die Durchführung der Betriebsratssitzungen zuständig. Er muss entsprechend Einladungen versenden, die Tagesordnung festlegen, die Sitzungen moderieren und das Protokoll unterzeichnen (§ 29 BetrVG).
- die Ladung der Schwerbehindertenvertretung bzw. der Jugend- und Auszubildendenvertretung (§ 29 Abs. 2 bzw. §§ 32 und 67 BetrVG).
- nimmt an Sitzungen der Jugend- und Auszubildendenvertretung teil (falls nicht ein anderes Betriebsratsmitglied damit beauftragt wurde (§ 65 Abs. 2 BetrVG)).
- moderiert die Betriebsversammlungen, die einmal pro Quartal im Betrieb abgehalten werden müssen Teilversammlungen (§ 42 Abs. 1 Satz 1 BetrVG).
- unterzeichnet wichtige Dokumente, wie z. B. Protokolle (§ 34 Abs. 1 BetrVG) und Betriebsvereinbarungen (§77 Abs. 2 BetrVG).
- Führt die laufenden Geschäfte in Betriebsräten mit weniger als 9 Mitgliedern (§ 27 Abs. 3 und 4 BetrVG).
- ist Mitgliedschaft im Betriebsausschuss (§ 27 Abs. 1 BetrVG).
- nimmt an den Sprechstunden der Jugend- und Auszubildendenvertretung teil (falls nicht ein anderes Betriebsratsmitglied damit beauftragt wurde).
- lädt Gewerkschaftsvertreter zur Betriebsratssitzung ein (§ 31 BetrVG)

Was gehört nicht zu den Aufgaben des Betriebsratsvorsitzenden?
Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht automatisch Mitglied im GBR oder KBR. Wer in den beiden Gremien Mitglied ist, entscheidet der Betriebsrat gemeinsam.
Was darf der Betriebsratsvorsitzende nicht?
Der Betriebsratsvorsitzende ist nicht der Vorgesetzte im Betriebsrat. Er hat keinerlei Weisungsbefugnis. Dennoch ist es häufig sinnvoll, dass er eine planende, organisierende und steuernde Rolle einnimmt, Probleme löst, etc. Außerdem darf der Betriebsratsvorsitzende nicht seine Aufgaben vernachlässigen oder eigenmächtig handeln. Pflichtverletzungen können zur Amtsenthebung führen und ggf. sogar zum Ausschluss aus dem Betriebsrat.
Betriebsrat ohne Vorsitzenden – Möglich?
Für Betriebsräte ist die Wahl eines Betriebsratsvorsitzenden eine gesetzliche Pflicht. Ohne Betriebsratsvorsitzenden kann der Betriebsrat aufgelöst werden. Jeder Betriebsrat muss entsprechend einen Betriebsratsvorsitzenden wählen. Wird das Amt wieder frei, z. B. aufgrund des Rücktritts des Betriebsratsvorsitzenden, muss zeitnah ein neuer Betriebsratsvorsitzender gewählt werden.
Wer wird Betriebsratsvorsitzender?
Gewählt werden kann jedes Betriebsratsmitglied. Ersatzmitglieder des Betriebsrates können nicht zum Betriebsratsvorsitzenden gewählt werden.
Wie wird der Betriebsratsvorsitzenden gewählt?
Der Betriebsratsvorsitzende wird i.d.R. in der konstituierenden Sitzung des Betriebsrates gewählt und ist ein wichtiger Tagesordnungspunkt der konstituierenden Sitzung. Für die Wahl ist es wichtig, dass der Betriebsrat beschlussfähig ist. Für die Wahl als solche gibt es keine gesetzlichen Bestimmungen. Wenn die Kandidaten für die Wahl klar sind, kann per Handzeichen, per mündliche Abstimmung oder per geheimer Wahl abgestimmt werden. Wichtig ist, dass eine geheime Wahl durchgeführt wird, wenn sie beantragt wurde. Den Vorsitz erhält der Kandidat mit den meisten Stimmen, bei gleichstand entscheidet das Los. Im Protokoll der Sitzung werden anschließend die Namen der Kandidaten, die Anzahl der Stimmen, die auf die Kandidaten entfallen sind, notiert. Wählen dürfen alle Betriebsratsmitglieder. Ersatzmitglieder dürfen nur wählen, wenn sie ein verhindertes Betriebsratsmitglied vertreten. In diesem Zuge ist es sinnvoll den Stellvertretenden gleich mit zu wählen.
Wie viel verdient ein Betriebsratsvorsitzender?
Das Amt des Betriebsratsvorsitzenden hat keinerlei Einfluss auf sein Gehalt. Es handelt sich dabei um ein unentgeltliches Ehrenamt, genauso wie die Arbeit im Betriebsrat für die anderen Mitglieder.
Wie lange ist der Betriebsratsvorsitzende im Amt?
Das Amt des Betriebsratsvorsitzenden wird normalerweise während der Amtszeit des Betriebsrats nicht gewechselt, der Betriebsratsvorsitzende ist also bis zur Neuwahl des Betriebsrats Betriebsratsvorsitzender. Falls der Betriebsrat dies nicht wünscht, ist es auch möglich die Amtszeit des Betriebsratsvorsitzenden auf einen bestimmten Zeitraum zu begrenzen. Das Amt des Betriebsratsvorsitzenden kann jedoch auch während einer Amtszeit neu besetzt werden müssen, wenn:
- Der Betriebsrat den Betriebsratsvorsitzenden per Beschluss (mit einfacher Mehrheit) abwählt. Den Betriebsratsvorsitzenden abwählen – das ist jederzeit in den Betriebsratssitzungen möglich.
- Der Betriebsratsvorsitzende von seinem Amt zurücktritt (was jederzeit möglich ist)
- Die Wahl des Betriebsratsvorsitzenden erfolgreich angefochten wurde (z. B., wenn eine geheime Wahl beantragt, aber nicht durchgeführt wurde)
- Er seine Aufgaben nicht erfüllt oder eigenmächtig handelt. Im Falle von solchen Pflichtverletzungen kann er aus seinem Amt abberufen werden ggf. ist soagr ein Ausschluss aus dem Betriebsrat möglich
Welchen Kündigungsschutz hat der Betriebsratsvorsitzende?
Der Kündigungsschutz des Betriebsratsvorsitzenden unterscheidet sich nicht von dem der anderen Betriebsratsmitglieder.
Muss der Betriebsratsvorsitzende für die Betriebsratsarbeit freigestellt werden?
Ja der Betriebsratsvorsitzenden muss genauso für die Betriebsratsarbeit freigestellt werden wie alle anderen Betriebsratsmitglieder auch.
Wann ist ein Betriebsratsvorsitzender verhindert?
Gründe für eine Verhinderung wären Krankheit, Urlaub oder die Teilnahme an einer Schulungsveranstaltung. Der Vorsitzende gilt immer dann als verhindert, wenn er sein Amt aus tatsächlichen Gründen zeitweilig nicht ausüben kann (§25 BetrVG). In diesem Fall übernimmt der Stellvertretende.