Betriebsvereinbarung Mobiles Arbeiten
Mit der Erstellung von Betriebsvereinbarungen nach § 77 BetrVG geht viel Verantwortung einher und sie sollte nie ohne fachkundige juristische Beratung erfolgen. Durch die Corona Pandemie schließen Betriebsräte vermehrt Betriebsvereinbarungen zur Arbeit im Home-Office sowie zum mobilen Arbeiten ab. Immer wieder wird hier nicht berücksichtigt, dass mobile Arbeit und Home-Office zwei verschiedene Fälle sind, die wichtige Unterschiede für die Arbeitnehmenden mitbringen. Nicht häufig führt dies zu Nachteilen für die Belegschaft. Betriebsräte sollten deshalb immer genau prüfen, um welche Arbeitsform es sich handelt. Die „Betriebsvereinbarung mobiles Arbeiten“ dient zur Orientierung für Betriebsräte, die eine Vereinbarung zur Mobilarbeit abschließen möchten und steht hier kostenfrei als Muster zum Download bereit.
Mobiles Arbeiten Betriebsvereinbarung
In der Muster Betriebsvereinbarung zum mobilen Arbeiten sind folgende Punkte geregelt:
- Gegenstand und Grundsätze
- Geltungsbereich
- Einrichtung von Telearbeitsplätzen
- Rechtsstellung der Beschäftigten
- Kontkte zum Betrieb
- Häusliche Arbeitsstätte
- Gegenstand, Inhalt und Umfang der Arbeitsleistung
- Auf- und Verteilung der Arbeitszeit
- Zeiterfassung/Verbot der Leistungskontrolle
- Aufwandsentschädigungen
- Daten- und Informationsschutz
- Haftung
- Kündigung
- Zutrittsrecht zum Teleheimarbeitsplatz
- Inkrafttreten
- Geltungsdauer
Mobile Arbeit
Um mobile Arbeit oder Mobilarbeit handelt es sich dann, wenn den Arbeitnehmenden ein mobiles Endgerät zur Verfügung steht mit dem sie von verschiedenen/wechselnden Orten aus arbeiten, z. B. vom Cafe, aus dem Zug. Betroffen sind hiervon z. B. Journalisten oder Reporter. Es gibt hier keinen fest eingerichteten Arbeitsplatz wie es z. B. im Home-Office der Fall wäre. Weitere Unterscheidunsmerkmale sind in der Grafik aufgeführt.
