Geschäftsordnung Betriebsrat
Was regelt eine Geschäftsordnung?
Hier sind alle wesentlichen Punkte geregelt, die helfen die Betriebsratsarbeit zu strukturieren und interne Abläufe festzulegen. Unsere “Geschäftsordnung Betriebsrat Muster” können Sie rechts kostenfrei downloaden. Eine Geschäftsordnung in schriftlicher Form sollte bereits vor der Pandemie jeder Betriebsrat haben. Das ergibt sich aus dem § 36 des BetrVG und ist eine sogenannte Soll-Bestimmung. Betriebsräte können beispielsweise die Zeitpunkte für regelmäßige Betriebsratssitzungen regeln, die Fristen für die Einladung zu Betriebsratssitzungen oder auch die Form der Einladung zu den Sitzungen und vieles mehr.
Warum lohnt sich eine Geschäftsordnung?
Doch spätestens seit Beginn der Pandemie und dem Betriebsrätestärkungsgesetz hat die Relevanz einer Geschäftsordnung für jeden Betriebsrat zugenommen. Es muss geregelt werden, wann eine Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz stattfinden kann (§ 30 Abs. 2 BetrVG). Ohne eine solche Ordnung kann also keine digitale BR-Sitzung stattfinden. Wichtig ist, dass eine Präsenzsitzung nach dem Willen des Gesetzgebers dennoch Vorrang hat.
Wir haben die Eckpunkte einer Geschäftsführung zusammengetragen und Ihnen zum Download bereitgestellt. Diese muss mit absoluter Mehrheit im Betriebsrat beschlossen werden, schriftlich niedergelegt sein und vom Betriebsratsvorsitzenden unterzeichnet werden. Liegt bei Ihnen bereits eine Geschäftsordnung vor, haben Sie die Möglichkeit Anpassungen vorzunehmen. Änderungen sind zu jeder Zeit durch den Betriebsratsbeschluss mit absoluter Mehrheit möglich. Bei neu gewählten Betriebsräten kann eine Geschäftsordnung kraft Mehrheitsbeschluss übernommen werden. Also einfach unsere Geschäftsordnung downloaden, anpassen, beschließen – fertig!
Welche Punkte regelt unsere Geschäftsordnung?
Wie genau eine Geschäftsordnung aufgebaut ist und welche Punkte sie regelt, kann sich von BR zu BR unterscheiden. In unserem Muster regeln wir die folgenden Punkte:
- Zweck
- Konstituierende Sitzung und Vertretung
- Arbeitsplanung des Betriebsrats
- Zustäändigkeit und Aufgabenübertragung
- Betriebsausschuss
- Wirtschaftsausschuss
- Weitere Ausschüsse
- Betriebsratssitzung als Präsenzsitzung
- Betriebsratssitzung mittels Video- oder Telefonkonferenz
- Betriebsratssitzung als Präsenssitzung unter Teilnahme einzelner Mitglieder mittels Video- oder Telefonkonferenz (Hybridsitzung)
- Außerordentliche Betriebsratssitzungen
- Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern
- Beschlussfassung des Betriebsrates
- Beschlussfähigkeit
- Sitzungsablauf und Protokollierung
- Betriebsversammlung
- Bekanntmachungen
- Aufbewahrung von Unterlagen
Unterzeichnet wird die Geschäftsordnung vom Vorsitzenden und dessen Stellvertretung.
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