Ich kandidiere für den Betriebsrat, weil ...
Auch, wenn die nächste regelmäßige Betriebsratswahl erst 2026 vor der Tür steht, werden Betriebsräte in Betrieben ohne Betriebsrat zu jeder Zeit neu gewählt. Im Rahmen der Wahl wird häufig mit Steckbriefen für die einzelnen Kandidaten geworben und der Punkt „Ich kandidiere für den Betriebsrat, weil …“ ist manchmal gar nicht so leicht auszufüllen. Dennoch ist es wichtig sich darüber klar zu werden, warum das Betriebsratsamt für einen so wichtig ist. Ein paar Beispiele finden Sie hier.
Ich kandidiere für den Betriebsrat, weil ...:
1
ich mitbestimmen möchte.
Als Betriebsrat haben Sie umfangreiche Einflussmöglichkeiten, denn dann gilt das Betriebsverfassungsgesetz. Sie können z. B. mitreden, wenn es um Beschäftigungssicherung, Kündigung, Qualifizierung, Arbeitszeiten & Co. geht, da der Arbeitgeber Betriebsräte bei vielen Entscheidungen einbeziehen muss. So können Sie die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb im Sinne der Belegschaft mitgestalten.
2
es sinnstiftend ist.
Betriebsräte sind dazu da sich für die Interessen der Belegschaft einzusetzen und Arbeitsbedingungen in ihrem Sinne zu verbessern. Der Einsatz von Betriebsräten ist für die Kollegen und Kolleginnen häufig sehr bedeutsam (z. B. wenn Kündigungen verhindert werden oder ein Sozialplan gestaltet wird) und die Dankbarkeit entsprechend groß. Als Betriebsrat können Sie Einfluss auf die Arbeitsbedingungen aller Arbeitnehmenden im Betrieb nehmen. Da ca. 1/3 der Lebenszeit Arbeitszeit ist, haben Betriebsräte einen großen Einfluss auf die Zufriedenheit vieler Menschen.
3
ich Abwechslung schätze.
Das Aufgabenfeld von Betriebsräten ist enorm vielseitig und abwechslungsreich, sodass definitiv keine Langeweile angesagt ist. Egal, ob im Bereich Arbeitsschutz, Arbeitsrecht, Öffentlichkeitsarbeit, Nachhaltigkeit oder Verhandlungsführung – hier ist für jeden etwas passendes dabei.
4
ich dazu lernen möchte.
Gerade, weil das Aufgabenfeld von Betriebsräten so breit ist, ist es für Betriebsräte verpflichtend sich weiterzubilden. Die Weiterbildungspflicht ergibt sich aus dem Betriebsverfassungsgesetz sowie Gerichtsurteilen, die zeigen, dass gute Betriebsratsarbeit nur auf entsprechender Wissensgrundlage geleistet werden kann. So dürfen sich Betriebsräte immer dann weiterbilden und Seminare, Webinare & Co. besuchen, wenn ihnen Wissen zur Erledigung von BR-Aufgaben fehlen. Die Kosten trägt der Arbeitgeber!
5
ich einen besonderen Kündigungsschutz möchte.
Betriebsräte haben einen besonderen Kündigungsschutz, da sie dem Arbeitgeber das ein oder andere Mal in die Quere kommen können. Je nachdem, ob Sie Wahlvorstandsmitglied sind, Kandidat oder Betriebsratsmitglied unterscheidet sich der Kündigungsschutz.
6
die Arbeitsbedingungen sich nachweislich verbessern.
Da Betriebsräte Dank des Betriebsverfassungsgesetzes über umfangreiche Einflussmöglichkeiten verfügen, herrschen in Betrieben mit Betriebsat im Vergleich zu Betrieben ohne Betriebsrat bessere Arbeitsbedingungen. Nach einer Studie von Alexander Dilinger z. B.:
- > 10 % höhere Löhne
- 7-10 % weniger Personalfluktuation
- 15 % mehr Arbeitszeitflexibilität
- 6 % mehr Produktivität*
Außerdem gibt es weitere Vorteile in Betrieben mit Betriebsrat.
6
ich informiert sein möchte.
Der Arbeitgeber hat gegenüber dem Betriebsrat eine Informationspflicht und erhält deshalb wichtige Informationen über Änderungen und Strategien, die im Unternehmen geplant werden. Diese Informationen erhalten Arbeitnehmer in Betrieben ohne Betriebsrat deutlich später oder gar nicht.
Darüber hinaus haben Betriebsräte noch viele weitere Vorteile für Ihre Betriebe!