Öffentlichkeitsarbeit Betriebsrat
Die grundlegende Aufgabe eines jeden Betriebsrates ist es die Interessen der Belegschaft zu vertreten. Dafür ist Vertrauen in den Betriebsrat fundamental. Nur so kann die Belegschaft mit Anliegen zum BR kommen und dieser kann dann die Interessen gerecht gegenüber dem Arbeitgeber vertreten. Um dieses Vertrauen aufzubauen, ist eine gute Öffentlichkeitsarbeit wichtig. Nur so wird die Belegschaft auf euch aufmerksam, weiß, dass Ihr existiert und, dass Ihr nicht dasitzt, und Kaffee trinkt – ein Vorurteil, dass schon viele Betriebsräte zu hören bekommen haben.
Inhaltsverzeichnis:
Was ist unter Öffentlichkeitsarbeit zu verstehen?
Unter Öffentlichkeitsarbeit kann alles verstanden werden, was der BR macht, um Aufmerksamkeit auf die BR-Arbeit zu lenken und seine Botschaften, Ziele und Visionen durch zielgerichtete Kommunikation nach außen hin (zur Belegschaft und zum Arbeitgeber) vertritt. Durch gute Öffentlichkeitsarbeit kann der BR auch seine Reputation verbessern und generelles Interesse sowie Verständnis an der Betriebsratsarbeit erzeugen. Dabei ist die Öffentlichkeitsarbeit viel mehr als das schwarze Brett oder die Betriebsversammlungen. Der Betriebsrat ist längst nicht auf diese beiden Möglichkeiten beschränkt (BAG v. 21.11.1978 – 6 ABR 85/76), sodass er hier auch kreativ werden kann.
Wofür darf Öffentlichkeitsarbeit nicht genutzt werden?
Die Öffentlichkeitsarbeit darf nicht dazu verwendet werden, um eine Auseinandersetzung mit dem Arbeitgeber herbeizuführen (§ 2 Abs. 1 BetrVG) oder zu einem Arbeitskampf zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat aufzurufen (§74 Abs. 2 BetrVG). Dies verstößt gegen die vertrauensvolle Zusammenarbeit von Betriebsrat und Arbeitgeber, weil beide sich am Wohle des Betriebes und dem des Arbeitgebers orientieren müssen.
Mögliche Themen der Öffentlichkeitsarbeit Betriebsrat
- Vorstellung des Betriebsrats nach der Wahl
- Neue Betriebsvereinbarungen
- Neue Mitglieder und Vorstände
- Ereignisse und Themen im Betrieb oder die den Betrieb betreffen
- Sprechzeiten
- Ziele und Visionen
- Berichte von BR-Versammlungen
- Aufgaben des Betriebsrats
- Informationen zu Veränderungen
- Informationen zu den Monatsgesprächen mit dem AG (§74 Abs. 1 BetrVG)
Was kann der Betriebsrat mit guter Öffentlichkeitsarbeit alles erreichen?
Transparenz
Gegenüber der Belegschaft sollte der Betriebsrat, außer es hat strategische oder taktische Gründe, transparent sein, weil er so Vertrauen schaffen sowie Unmut und Gerüchten vorbeugen kann.
Vertrauen
Jede gute Zusammenarbeit basiert auf gegenseitigem Vertrauen und damit Ihr die Interessen Eurer Kolleginnen und Kollegen richtig vertreten könnt, müssen diese auch Vertrauen in Euch und Eure Arbeit haben. Nur so gelangt Ihr auch an Informationen über Anliegen und Probleme der Belegschaft und habt ihre Unterstützung bei Eurer Arbeit.
Verständnis
Bei der Betriebsratsarbeit kann man bei Kolleginnen und Kollegen oder auch direkten Vorgesetzen auf Unverständnis stoßen, weil die Betriebsratsarbeit Vorrang vor den “normalen” beruflichen Aufgaben hat und dadurch ein Teil der eigenen Aufgaben auf Kolleginnen bzw. Kollegen übertragen werden muss. Um den Unmut gegenüber der Betriebsratsarbeit aufzulösen, sollte die Öffentlichkeitsarbeit dazu genutzt werden, ein besseres Verständnis für die BR Arbeit zu schaffen. Zeigt, dass Ihr euch für Eure Kolleginnen und Kollegen einsetzt und es für Sie von Vorteil ist, dass Ihr euch als Betriebsrat einsetzt.
Akzeptanz
Akzeptanz und Verständnis sind eng miteinander verbunden. Schafft Ihr es Verständnis für eure Arbeit zu schaffen, dann fällt es leichter von der Belegschaft als dessen Interessenvertretung akzeptiert zu werden und Ihr werdet erfolgreicher arbeiten.
Rückhalt von der Belegschaft
Der Rückhalt durch die Belegschaft ist nicht zu unterschätzen. Nur, wenn Betriebsrat und Belegschaft an einem Strang ziehen, könnt Ihr mit der Betriebsratsarbeit Veränderungen schaffen und Erfolge erzielen. Ein praktisches Beispiel: Zu Beginn der Corona Pandemie wollten viele Arbeitnehmende möglichst schnell ins Home-Office. Viele Betriebsräte wollten jedoch vorher Betriebsvereinbarungen zum Thema Home-Office abschließen, weil sie den Arbeitnehmenden möglichst gute Bedingungen für das häusliche Arbeiten ermöglichen wollten. Wurde der Druck aus der Belegschaft zu groß und wurde nicht klar kommuniziert, welche Nachteile eine zu schnelle Verlegung des Arbeitsortes nach sich zieht, konnte der Betriebsrat nicht erfolgreich eine Betriebsvereinbarung abschließen. Erst im Verlauf der Pandemie haben viele Arbeitnehmende sich eine Betriebsvereinbarung gewünscht, weil sie sich z. B. gewünscht haben, dass der Arbeitgeber die Kosten für das Home-Office trägt. Diese nachträglich zu verhandeln, ist allerdings viel schwieriger.
Motivation
Durch gute Öffentlichkeitsarbeit könnt Ihr die Belegschaft motivieren, sich mit Euch zusammenzusetzen und den Betrieb aktiv mitzugestalten. Auch für die nächste Wahlperiode können so Kandidaten gewonnen werden, die sich für den Betriebsrat aufstellen lassen.
Öffentlichkeitsarbeit Betriebsrat: Kommunikationskanäle
#1 Newsletter
Die Nutzung von elektronischen Kommunikationswegen ist für viele Betriebe etwas alltägliches, sodass Betriebsräte oft ihren eigenen Newsletter haben. Hier informieren sie jeden Monat über die aktuellen Ereignisse und geben Informationen aus Monatsgesprächen weiter. Insbesondere Informationen zur laufenden Gremiumsarbeit und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber finden im Newsletter ihren Platz. Ein Newsletter eignet sich gut, um alle Kolleginnen und Kollegen zu erreichen, weil er auch die Menschen erreicht, die sich zu der Zeit nicht im Betrieb befinden. Darunter zählen z. B. die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die im Home-Office arbeiten, in Elternzeit, im Urlaub oder krank sind. Diese sollten bei Mitteilungen des Betriebsrats nicht vergessen werden.
#2 Schwarze Brett
Jeder Betriebsstelle steht ein schwarzes Brett zu, dass nur dem Betriebsrat und dessen Informationen zur Verfügung steht (vgl. BAG, DB 79, 751; Fitting, Rn 115ff). Es ist auch die Aufgabe des BR dieses Brett zu pflegen und dafür zu sorgen, dass dort wichtige Informationen immer gut zu sehen sind. Ein schwarzes Brett eignet sich besonders für Informationen, die ständig verfügbar sein sollten, wie z. B. Sprechstunden und die Zuständigkeiten der BR-Mitglieder.
#3 Sprechstunden
Auch die normalen Sprechstunden können als Teil der Öffentlichkeitsarbeit gesehen werden und Betriebsräte sollten die Belegschaft informieren, wann diese sind.
#4 Betriebsrundgänge und Gespräche
Nichts geht über persönliche Gespräche und den persönlichen Austausch. Dazu eignen sich neben den Sprechstunden auch Betriebsrundgänge, weil Ihr nicht nur in den direkten Dialog mit Euren Kolleg*innen, kommt sondern Euch auch gleich einen guten Überblick über die Arbeitssituationen verschaffen könnt. Gibt es bei Euch im Betrieb sogar verschiedene Standorte, könnt Ihr so auf die Kolleginnen und Kollegen zu gehen, die sonst nicht im Mittelpunkt des Geschehens stehen. Betriebsrundgänge sind besonders dann ratsam, wenn nicht alle Betriebsbereiche im Betriebsrat vertreten sind, weil so alle Bereiche die gleiche Chance haben gehört zu werden und bei Diskussionen nicht vergessen zu werden.
#5 Betriebsversammlungen
Der Betriebsrat ist gemäß § 43 Abs. 1 BetrVG verpflichtet einmal im Quartal eine Betriebsversammlung einzuberufen und dort über die Tätigkeiten zu berichten. Betriebsversammlungen eignen sich hervorragend, um alle Kolleginnen und Kollegen zu zeigen, wie Ihr arbeitet. Ihr könnt euch persönlich vorstellen, sowie eure Ziele und Visionen. Außerdem bietet sie die Gelegenheit Fragen und Anliegen zu sammeln und diese ggf. direkt an den Arbeitgeber zu richten. Die Betriebsversammlungen sind ein gutes Werkzeug für die eigene Öffentlichkeitsarbeit, weil die gesamte Belegschaft vor Ort ist. Damit auch möglichst viele Kollegen und Kolleginnen zu diesem Versammlungen erscheinen, sollten diese ansprechend und interessant gestaltet werden. Verschickt Einladungen an die Belegschaft und formuliert diese persönlich. Verwendet z. B. eine “Wir für Euch” Form. Mehr Informationen findet Ihr in unserem Beitrag zur Betriebsversammlung.
#6 BR-Zeitungen/Flyer
Bei kleineren Ankündigungen und Mitteilungen eignet sich ein Flyer mit den wichtigsten Informationen. Dieser sollten dann an jedem schwarzen Brett im Betrieb hängen und zusätzlich so verteilt werden, dass auch Personen, die sich nicht im Betrieb befinden, informiert werden.
#7 Umfragen
Holt verschiedene Meinungen z. B. zur Arbeitszufriedenheit oder ein Stimmungsbild zu neuen Maßnahmen ein mit Hilfe von Belegschaftsumfragen. Solange die Fragen im Rahmen der gesetzlichen Aufgaben des Betriebsrates gestellt werden, steht dem rechtlich nichts entgegen. (BAG v. 8.2.1977 – 1 ABR 82/74). Auch für die Gefährdungsanalyse und dem Erfassen psychischer Belastungen sind Umfragen elementar, weil Ihr sonst keinen Überblick über die Arbeitssituationen erhaltet. Nur auf diesem Wege können anonymisiert und objektiv Daten erhoben werden, sodass Gefahren eliminiert werden können.
#8 Kreative Wege
- Eigene Homepage:
Eine eigene Homepage oder eine Unterseite auf der Unternehmensseite ist hilfreich, weil aktuelle Mitteilungen geteilt werden können. - Print Medien:
Mit Word/Canva ist auch eine BR-Zeitschrift oder ein Flyer schnell gemacht. Ein Flyer kann am schwarzen Brett aufgehängt und im Betrieb verteilt werden. Auch ein Willkommensmäppchen für neue Arbeitnehmende mit Infos zum Betriebsrat, dessen Ziele und Visionen ist eine schöne Idee. - Videos/Podcasts:
Mit ein bisschen mehr Aufwand verbunden sind Betriebsratsvideos oder ein eigener Podcast. In Videos können z. B. komplexe Zusammenhänge, Situationen oder die wirtschaftliche Lage des Betriebes erklärt werden. Auch zur Vorstellung des BRs eignen sich Videos hervorragend. Um Videos zu erstellen, muss man kein Profi sein, denn die meisten Handykameras machen gute Bild- und Tonaufnahmen und haben ein Schneideprogramm. - Soziale Medien:
Achtet bei sozialen Medien darauf, dass nicht nur der Kommunikationskanal wichtig ist, sondern auch der Inhalt und dessen Aufbereitung.
Was kann der Betriebsrat mit guter Öffentlichkeitsarbeit alles erreichen?
Damit der Betriebsrat auch präsent ist, sollte der Betriebsrat kontinuierlich über die laufende Gremiumsarbeit informieren. Besonders von Interesse sind häufig neu abgeschlossene oder sich in Arbeit befindende Betriebsvereinbarungen.
Der Betriebsrat sollte die Informationen zu Sprechstunden, räumlichen und fachlichen Zuständigkeiten, geltenden Betriebsvereinbarungen und Informationen zu Gesetzen und Tarifverträgen ständig zur Verfügung stellen.
Der Betriebsrat muss die Belegschaft sofort informieren, wenn Umstrukturierungen anstehen. Dazu zählen z. B. Massenentlassungen, eine bevorstehende Insolvenz oder auch ein Betriebsübergang.
Nach §40 BetrVG erstattet der Arbeitgeber dem Betriebsrat die Kosten für Sachmittel zur Betriebsratsarbeit. Dazu zählen auch die Kosten für erforderliche Informations- und Kommunikationstechnik entstehen (§40 Abs. 2 BetrVG) wie z. B. durch eine eigene Homepage im Intranet des Arbeitgebers (ArbG Paderborn, DB 98, 678; Däubler a.a.O.) sowie auch die Kosten für die Arbeitsmittel.