Berechnung der Abfindung im Sozialplan

Berechnung der Abfindung nach dem Punkte-Modell

Das Punkte-Modell (ca. 18% der abgeschlossenen Sozialpläne werden nach dem Punkte-Modell abgeschlossen) wird vorzugsweise bei Sozialplänen angewendet, bei denen das Sozialplanvolumen begrenzt ist. In aller Regel durch eine Insolvenz und darauf sollte sich die Anwendung des Punkte-Modells unseres Erachtens auch beschränken. Die in Sozialplanverhandlungen häufig vom Arbeitgeber vorgetragene “Topftheorie” geht schlicht an der gesetzlichen Zielsetzung vorbei, weil bei einem festgelegtem Sozialplanvolumen kein einzelfallgerechnter Nachteilsausgleich stattfinden kann. Es kann keinen “Topf” für einen Sozialplan geben, solange die Nachteile der Betroffenen nicht ermittelt sind.

Nachteile des Punkte-Modells

  • Der Betriebsrat ist in der Regel allein für die Verteilung der Abfindungssumme zuständig, denn der Arbeitgeber ist nur an der Festlegung der Höhe insgesamt interessiert. Es ist klar, dass damit alle “Verteilungskonflikte”, die aus der vorgegebenen Höhe sowie dem Punkte-Modell resultieren, mit den Kollegen allein vom Betriebsrat zu tragen sind, sodass es häufig zu Unmut in der Belegschaft kommt.
  • Die Begrenzung des Gesamtvolumens verhindert die Umsetzung eines angemessenen Nachteilsausgleichs, weil Ansprüche die darüber hinaus gehen, nicht berücksichtigt werden können.
  • Kein noch so differenziertes Punktesystem kann eine Einzelfallgerechtigkeit herstellen. 

Kriterien im Punkte-Modell

Im Punkte-Modell werden nur sehr wenig Faktoren berücksichtigt, wie z. B.

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit
  2. Lebensalter
  3. Unterhaltsberechtigte Kinder
  4. Schwerbehinderung

Berechnung der Abfindung im Punkte-Modell

Die Ermittlung des Abfindungsanspruches nach dem Punkte-Modell im Sozialplan erfolgt in folgenden Schritten:

  • Festlegung eines Verteilungsschemas in Form von Punkten (=Punkte-Modell) für verschiedene Kriterien, wie sie in der folgenden Punktetabelle beispielhaft dargestellt ist.
  •  Ermittlung der Gesamtpunktzahl, die die Betroffenen Kollegen nach diesem Verteilungsschema erreichen.
  •  Das Abfindungsvolumen wird dann durch diese Gesamtpunktzahl geteilt. Damit steht der € – Wert eines Sozialplan-Punktes fest.

Für jeden Betroffenen kann jetzt sein individueller Abfindungsanspruch im Sozialplan ausgerechnet werden. Das Punkte-Modell wird jedoch nicht einzelfallgerecht.

 

 Betriebs-zugehörig-
keit
Pkt. Lebens-
alter
Pkt. unterh.-
berecht.
-Kinder
Pkt. Grad der Behinder-
ung
Pkt. Ein-
kom-
men
Pkt. 
 00 < 1515 15 <50%15 pro. 100 €10 
 12 1615 211 >50%30    
 24 1715 318       
 36 1815 425       
 48 1915 532       
 510 2015 639       
 613 2115 746       
 716 2215 853       
 819 2315 960       
 922 2415 1067       
 1025 2515          
 1129 2617          
 1233 2719          
 1337 2821          
 1441 2923          
 1545 3025          
 1649 3127          
 1753 3229          
 1857 3331          
 1961 3433          
 2065 3535          
 2170 3637          
 2275 3739          
 2380 3841          
 2485 3943          
 2590 4045          
 2690 4148          
 2790 4251          
 2890 4354          
 2990 4457          
 3090 4560          
 3190 4663          
 3290 4766          
 3390 4869          
 3490 4972          
 3590 5075          
 3690 5178          
 3790 5281          
 3890 5384          
 3990 5487          
 4090 5587          
 4190 5687          
 4290 5787          
 4390 5887          
 4490 5987          
 4590 6087          
 4690 6187          
 4790 6287          
 4890 6387          
 4990 6487          
 5090 6587   

Berechnung der Abfindung nach dem Formel-Modell

Das Formel-Modell ist eine verbreitete Form der Sozialplanberechnungen (ca. 60% der abgeschlossenen Sozialpläne).

Häufig wird dabei ein Grund- oder Sockelbetrag vereinbart und dieser Betrag wird dann mit Hilfe von verschiedenen Formeln erhöht, sodass der Abfindungsbetrag individualisiert wird.

Ein Formel-Modell  könnte z. B. wie folgt aussehen:

Grundbetrag (Summen zwischen 500 € und 39.000 € sind bekannt)

Steigerungsbetrag:
Betriebszugehörigkeit (in Jahren) x Monatseinkommen (Brutto) x  Korrekturfaktor/Alter

Zuschläge für Kinder Schwerbehinderte

Nachteile des Formel-Modells

  • Die Sozialplanstruktur führt manchaml dazu, dass das Sozialplanvolumen für ältere Arbeitnehmer (> 60 Jahre) durch das Formel-Modell zu hoch ausfällt und sie einen Gewinn aus dem Sozialplan ziehen, weil Alter und Betriebszugehörigkeit in der Formel zu einer Erhöhung der Abfindungssumme führen. Das ist nicht sinnvoll und rechtlich nicht vorgesehen.
  • Bei Mitarbeitern zwischen 54 und 60 Jahren ist nach der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt die Bewertung bzw. das Abfindungsvolumen zu gering. Sie werden am stärksten benachteiligt, weil sie eher schlechte Chancen auf dem Arbeitsmarkt haben. Gleichzeitig fällt ihre Abfindungssumme häufig zu gering aus, um bis zum Renteneintritt auszureichen.

Kriterien für das Formel-Modell

Abfindungskriterien in einem Formel-Modell Sozialplan:

  1. Dauer der Betriebszugehörigkeit
  2. Lebensalter (als Korrekturfaktor)
  3. Brutto-Monatseinkommen
  4. Unterhaltsberechtigte Kinder
  5. Schwerbehinderung

Berechnung der Abfindung nach dem Formel-Modell

Die Ermittlung des Abfindungsanspruches im Sozialplan nach dem Formel-Modell erfolgt in folgenden Schritten:

  1. Zu dem vereinbarten Grundbetrag wird mit dem
  2. Korrekturfaktor der Betriebszugehörigkeit multipliziert.
  3. Das Monatsbrutto wird mit der Betriebszugehörigkeit und dem Korrekturfaktor für das Lebensalter entsprechend einer vereinbarten Tabelle multipliziert.
  4. Schließlich werden die vereinbarten Beträge für Kinder oder Schwerbehinderung hinzugerechnet.

Die Erhöhung oder Ermäßigung durch das Lebensalter soll die Chancen auf dem Arbeitsmarkt entsprechend des Alters ausgleichen. Über 50 Jährige erhalten demnach ca. 50% mehr Abfindung als Mitarbeiter die jünger sind als 36 Jahre. Ab 54 Jahren nimmt die Erhöhung wieder ab. Mit 65 Jahren ist sie 0%, da die älteren Kollegen in Rente gehen können und damit nur geringere Nachteile – oder keine – aus einer Kündigung haben. Das Formel-Modell sollte dies berücksichtigen.

Betriebszugehörigkeit
in Jahren
Monatsvergütung
 x Monate
0-21,5
3-41,3
5-61,1
70,9
Erhöhung/Ermäßigung dieses Betrages nach Lebensalter 
36100%
37106%
38109%
39112%
40115%
41118%
42121%
43124%
44127%
45130%
46133%
47136%
48139%
49142%
50145%
51148%
52151%
53154%
54136%
55118%
56100%
5790%
5880%
5970%
6060%
6150%
6240%
6330%
6415%
650%

Berechnung der Abfindung nach ZEN-Sozialplan

Der ZEN-Sozialplan (Zukunftsgewandter und Einzelfallgerechter Nachteilsausgleich: ZEN – Sozialplan) ist in seiner Gestaltung aufwendiger und komplexer als andere Sozialplan-Modelle, weil er die einzelfallgerechte Berechnung der Abfindung ermöglicht.

Vorteile des ZEN-Sozialplans

  • Er entspricht im Ansatz und im Verständnis exakt der Intention des Gesetzes (§ 112 BetrVG)
  • Kein anderes Sozialplankonzept erlaubt es ein Sozialplanvolumen wirklich zu argumentieren
  • Der ZEN Sozialplan kommt außerdem in der Belegschaft gut an, weil „einzelfallgerecht“:
    • ist im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit  leicht zu vermitteln (Akzeptanzeffekt!)
    • macht es der Gegenseite schwer dagegen zu argumentieren
    • nur in diesem Fall die Nachteile aufgezeigt und berechnet werden können!

Berechnung der Abfindung

Die Sozialplanabfindung wird in drei Schritten berechnet:

  1. Ermittlung aller erforderlichen Daten für die Kalkulation der einzelfallbezogenen Nachteile (Name, Alter, Ausbildung, Tätigkeit, Betriebszugehörigkeit, Jahresgehalt (inkl. der Sonderzahlungen), betriebliche Sonderleistungen wie Betriebsrente oder andere freiwilliger soziale Leistungen des Unternehmens, Anz. unterhaltspflichtiger Kinder, deren Alter und aktuelle Situation (Kindergarten, Schule, Studium, z. B.) , Grad der Schwerbehinderung, sozioökonomische Faktoren)
  2. Kalkulation aller einzelfallbezogenen Nachteile, die den betroffenen Mitarbeitern aus dem Verlust des Arbeitsplatzes entstehen (Dauer der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit (Mittelwert, entsprechend sozioökonomischer Faktoren, der Qualifikation und Region), zu erwartende Reduzierung des Folgeeinkommens, Verluste aus dem Verlust der betrieblichen Sozialleistungen, Rentenverluste, notwendiger Qualifizierungsaufwand)
  3. Einzelfallbezogene Gegenrechnung der möglichen Sozialleistungen, wie die Zahlungen aus der Transfergesellschaft (sofern vereinbart), sowie des Arbeitslosengeld-Anspruches.

Nach diesem Schritt sind die Nachteile einzelfallbezogen bestimmt. Anschließend muss nun geprüft werden, ob es Gründe für das Unternehmen gibt diese Nachteile nicht auszugleichen.

Grundbetrag

Einen Grundbetrag braucht es zur Kompensation von Bewerbungskosten sowie für:

  • Wegfall der altersvermögenswirksamen Leistungen
  • reduzierten Bestands- und Kündigungsschutz bei Neueinstellung
  • Nachteil der Neubeschäftigung ohne Tarifbindung (Verlängerung der Wochenarbeitszeit, Reduzierung der Urlaubstage, Minderung des Urlaubsgeldes und Kürzung der Sonderzahlung zu Weihnachten)
  • Reduzierung der Chance auf Wiederbeschäftigung aufgrund des Bildungsstandes und der Spezialisierung
  • finanzielle Leistungen für räumliche Verlagerung des Beschäftigungsortes.

Als Grundbetrag sind Beträge zwischen 5.000 € und 39.000 € kalkulierbar.

Einzelfallbezogene Nachteile

Die drohende Arbeitslosigkeit ist unterschiedlich nach:

  • Alter des Arbeitnehmer
  • Qualifikation
  • Höhe des Einkommens
  • Region, in der ihn die Arbeitslosigkeit trifft und ggf.
  • weitere sozioökonomische Faktoren, wie Geschlecht, Nationalität, Bildung, etc.

Die Agentur für Arbeit führt nur Statistiken über den Zeitraum von 2 Jahren und die zu erhaltenden Daten (Dauer der bisherigen Arbeitslosigkeit und abgeschlossene Dauer der Arbeitslosigkeit) sind zudem sogenannte statistische Querschnittsdaten, die für die hier gesucht Aussage (Wie lang wird die voraussichtliche Arbeitslosigkeit sein?) nicht zu gebrauchen sind. Tatsächlich liegt die Arbeitslosigkeit statistisch, je nach Alter, zwischen wenigen Monaten und 6  Jahren (bei ca. 58 Jahren) im Durchschnitt. Einzelne Studien geben hierzu Aussagen, sodass mit folgender durchschnittlicher Arbeitslosigkeit zu rechnen ist:

Tabelle der voraussichtlichen Arbeitslosigkeit: