Die Remanenzkosten sind Kosten, die neben dem Kurzarbeitergeld von der Transfer-Gesellschaft als Aufenthaltskosten der übernommenen Arbeitnehmer aufgebracht werden müssen (insbesondere: Sozialversicherung, Urlaub, Einmalzahlungen und Aufstockungsleistungen).
Das Transferkurzarbeitergeld der Agentur für Arbeit beträgt 60-67% der regulären Nettobezüge bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Es wird jedoch nicht für Feiertage oder Urlaubstage gezahlt. Die Kosten für diese Tage, die Lohnnebenkosten sowie eine Aufstockung des Nettogehaltes auf bis zu 89% trägt der alte Arbeitgeber.
Die Kosten für Löhne und Gehälter machen ca. 75% der Gesamtkosten einer Transfergesellschaft aus. Sie errechnen sich aus den Ausgangsgehältern und dem vereinbarten Absicherungsniveau in % des ursprünglichen Nettos der Mitarbeiter vor Übertritt in die Transfergesellschaft.
Die Transfergesellschaft meldet für die Mitarbeiter Kurzarbeit 0 an, das heißt, dass die Mitarbeiter nicht mehr arbeiten und so den maximalen Satz des Transferkurzarbeitergeldes bekommen. Das Transferkurzarbeitergeld entspricht der Höhe nach dem regulären Arbeitslosengeld – also 60% des letzten Nettos für Kinderlose und 67% für Eltern – es wird jedoch nicht für Feiertage und nicht für Urlaubstage gezahlt. Für Die Urlaubs- und Feiertage muss der Träger 100% des ursprünglichen Nettos auszahlen.
Hinzu kommen die Kosten für die Renten, Kranken- und Pflegeversicherung sowie Berufsgenossenschaft.
Die Kosten der Arbeitslosenversicherung werden bei einer Transfergesellschaft nicht fällig.
Die Kosten der Sozialversicherung werden in einer Transfergesellschaft immer auf Basis von mindestens 80% des Ausgangsbruttos berechnet. Daher ist es sinnvoll, das Kurzarbeitergeld der Mitarbeiter auf mindestens 80% des letzten Nettos aufzustocken. Denn diese Nettoaufzahlung verursacht insgesamt nur geringe Kosten. Erst eine Aufstockung auf mehr als 80% erhöht dann auch die Lohnnebenkosten entsprechend.
Daher sind Lohnaufstockungen auf 80% des Nettos der Regelfall einer Transfergesellschaft.
Quelle:
- Karent
- BAQ GmbH Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft